Die Internationale Liga für Menschenrechte begrüßt die Ächtung von Atomwaffen durch den UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), der am 22. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Sie fordert den Beitritt Deutschlands und die zügige Umsetzung des Vertrages.
Im Jahr 2017 wurde der AVV von 122 UNO-Mitgliedsstaaten verabschiedet, von bisher 86 Staaten unterzeichnet und schließlich von 51 Staaten ratifiziert, was seine Inkraftsetzung vor wenigen Tagen ermöglichte. Der AVV verbietet allen Vertragsstaaten Besitz, Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Stationierung, Lagerung, Transfer, direkte oder indirekte Kontrolle und Einsatz von Nuklearwaffen und die Bedrohung durch sie. Nach der völkerrechtlichen Ächtung biologischer und chemischer Waffen ist dieser Vertrag ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer Welt ohne Massenvernichtungswaffen. Er bestätigt das Gewaltverbot der UN-Charta, die Prinzipien des internationalen humanitären Rechts und der Menschenrechtsabkommen, zu denen der Einsatz von Atomwaffen in eklatantem Widerspruch steht.
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