Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Montag, 17. Januar 2022

Koblenzer Prozess, ein Urteil als Hoffnung für die Opfer des syrischen Regimes

Der 58-Jährige aus Syrien geflüchtete ehemalige Oberst Anwar Raslan wurde am vergangenen Donnerstag in einem historischen Urteil in Koblenz zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Rahmen des Weltrechtsprinzips ist es die erste Verurteilung eines hochrangigen Mitglieds des syrischen Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die FIDH und ihre Mitgliedsorganisation SCM (Syrisches Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit) begrüßen dieses historische Urteil, das den Opfern Hoffnung auf Gerechtigkeit gibt, und betonen, dass es das erste in einer langen Reihe von Gerichtsverfahren sein muss, um die Täter der in Syrien begangenen Gräueltaten zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Urteil sollte ein Präzedenzfall und der Ausgangspunkt für eine Reihe von Klagen sein, um die Verantwortlichen für die Verbrechen des syrischen Regimes, von denen die große Mehrheit völlig straffrei geblieben ist, strafrechtlich zu verfolgen. Dennoch bleibt das Regime an der Macht, obwohl es Hunderttausende Opfer der Zivilbevölkerung hinterlässt.
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Mittwoch, 24. November 2021

Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Libyen: Internationaler Strafgerichtshof muss Ermittlungen aufnehmen

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) und Lawyers for Justice in Libya (LFJL) haben heute gemeinsam mit Überlebenden eine Mitteilung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) über schwere Verbrechen gegen Migranten und Flüchtlinge in Libyen eingereicht, die möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Sie fordern dringend, dass der IStGH die Verantwortung von bewaffneten Gruppen, Milizen und staatlichen libyschen Akteuren untersucht, die an der Begehung von Verbrechen wie willkürliche Inhaftierung, Folter, Mord, Verfolgung, sexuelle Gewalt und Versklavung beteiligt waren. In der Mitteilung werden 19 mutmaßliche libysche Täter genannt, darunter bekannte Milizenchefs. Der Internationale Strafgerichtshof muss die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und diesen weit verbreiteten und systematischen Verbrechen ein Ende setzen.
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Montag, 15. November 2021

Deutsches Lieferkettengesetz nicht effektiv genug

FIDH und Liga fordern gemeinsam deutliche Nachbesserungen im Interesse der Menschenrechte.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Lieferkettengesetz (LkSG) soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und der Umweltstandards dienen, indem es verpflichtend Anforderungen an große Unternehmen und ihre Lieferketten festlegt. Nach der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) im Jahr 2011 gab sich Deutschland einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, in welchem eher unverbindlich daran erinnert wurde, dass Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten die Menschenrechte bei ihren Geschäftstätigkeiten achten sollten. Doch zehn Jahre später zeigt eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, dass nur ein sehr kleiner Teil der deutschen Unternehmen bereit ist, ihren Sorgfaltspflichten auf freiwilliger Basis angemessen nachzukommen.
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Sonntag, 7. November 2021

Solidarität mit palästinensischen Menschenrechtsgruppen nach israelischen Übergriffen

Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH), die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) und das Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien (CIHRS) erklären ihre uneingeschränkte Unterstützung für Al-Haq, Law in the Service of Man, Addameer Prisoner Support and Human Rights Association, das Bisan Center for Research and Development, Defense for Children International-Palestine (DCI-Palestine), die Union of Agricultural Work Committees (UAWC) und die Union of Palestinian Women’s Committees (UPWC). Die israelische Regierung hat die sechs Organisationen durch ihren Verteidigungsminister als „terroristische Organisationen“ eingestuft. Das bedeutet eine reale Bedrohung für die Existenz unabhängiger Organisationen, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen in Palästina zur Wehr setzen.
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Mittwoch, 21. Juli 2021

Kaltes Parteiverbot – VDJ kritisiert Nichtzulassung der DKP zur BTW als verfassungswidrig und undemokratisch

Die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die Erklärung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zur verfassungswidrigen und undemokratischen Nichtzulassung der DKP zur Bundestagswahl. Auch wir sind der Meinung, dass eine verspätete Abgabe von Rechenschaftsberichten allenfalls zu finanziellen Konsequenzen führen darf, aber nicht zur Verlust der Parteieigenschaft. Ein solcher Verlust der Parteieigenschaft wäre als staatlicher Eingriff unverhältnismäßig und nicht angemessen und stellt außerdem eine schwerwiegende Verletzung des Parteienprivilegs des Grundgesetzes dar, wie von der VDJ ausgeführt.
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Donnerstag, 8. Juli 2021

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert nachgebessertes Lieferkettengesetz für Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

Mit dem LkSG wurde lediglich ein defensiver und unzureichender politischer Kompromiss umgesetzt. Der Gesetzentwurf hat an vielen entscheidenden Stellen dem massiven Druck einiger Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats und des Bundeswirtschaftsministers nicht standhalten können. Durch die in den Beratungen gewollten Schwächungen büßt es an Wirksamkeit ein und fällt in wichtigen Teilen hinter die UN-Leitprinzipien zurück.

Die Internationale Liga für Menschenrechte kritisiert die Unzulänglichkeiten des LkSG und fordert die Europäische Union auf, mit einer menschenrechtskonformen und umweltorientierten Richtlinie den Rahmen für ein verbessertes Gesetz zu setzen und erwartet in der Folge vom nächsten Bundestag die Verabschiedung eines LkSG, das die Standards der internationalen Konventionen respektiert.
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Freitag, 16. April 2021

Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte

38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben!

Nach 38jähriger „Verfassungsschutz“-Überwachung und 15jähriger Verfahrensdauer endlich ein rechts­kräftiger Abschluss: Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 14.12.2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Rechtsstreit Dr. Gössner gegen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen (s. unsere Pressemitteilung vom 17.12.2020). Nach 3 Monaten liegt nun die 37seitige Urteilsbegründung vor, deren Kernaussagen im Folgenden vorgestellt werden sollen, um daraus in Anschluss rechtspolitische Forderungen abzuleiten.
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Freitag, 16. April 2021

Abschlusserklärung zum Ostermarsch 2021

Die Friedensbewegung konnte in diesem Jahr mit über 100 Veranstaltungen bundesweit wieder erfolgreich an die Tradition der Ostermärsche anknüpfen. Corona-bedingt wurden diese im letzten Jahr nach 60 Jahren verhindert. Mit der Teilnehmerzahl – trotz einschränkender Auflagen der örtlichen Behörden – waren die örtlichen Initiativen durchweg zufrieden.

Dass die Ostermärsche für Frieden und Abrüstung in diesem Jahr so wieder stattfinden konnten, zeigt die lebendige Basisstruktur der bundesdeutschen Friedensbewegung. Dieses zeigte sich auch daran, dass neben den traditionellen Aktionsorten auch neue Initiativen mit neuen Aktionsformen für den Frieden auftraten.
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Samstag, 10. April 2021

Freiheit geht nur solidarisch. #unteilbar statt vereinzelt

Statement der solidarischen Gesellschaft anlässlich erneuter Mobilisierungen von „Querdenken“ und anderen Pandemieleugner*innen im Frühling 2021

Egoismus und Rücksichtslosigkeit zerstören den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer sich „Querdenken“ anschließt, fordert eine Gesellschaft, in der die gesundheitlichen Gefahren für Millionen Menschen geleugnet werden und in der antisemitisch konnotierte Verschwörungserzählungen an die Stelle von überprüfbaren Fakten treten; in der die demokratische Debatte durch das Recht der Stärkeren ersetzt und die Zusammenarbeit mit Faschist*innen zur Normalität wird. In einer solchen Gesellschaft wollen wir nicht leben. Viele von uns würden sie nicht überleben.
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Freitag, 12. März 2021

Liga begrüßt Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den in Palästina begangenen Kriegsverbrechen

Aus Anlass der Aufnahme von Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu Verbrechen in Palästina erklärt die Internationale Liga für Menschenrechte ihre Übereinstimmung mit dem Inhalt der Pressemitteilung und unterstützt die Forderungen der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. Seit Jahren beobachten die Liga und unser Internationaler Rechtsausschuss Palästina/Israel die völkerrechtlich unhaltbare Situation in Israel und Palästina und fordern die Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte. Die Liga steht ein für Völkerverständigung und ist kritisch gegenüber den Handlungsweisen der beteiligten Regierungen. Die Liga setzt sich seit ihrer Gründung gegen Rassismus und Diskriminierung ein.
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Sonntag, 28. Februar 2021

Solidaritätserklärung mit Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız

Die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die gemeinsame Erklärung der Anwält*innen-Organisationen: Anwält*innen müssen ihrem Beruf frei nachgehen können. Ihre Bedrohung ist nicht hinnehmbar, schon gar nicht durch Rechtsextreme. Hier muss die Rolle von Angehörigen der Sicherheitsdienste vollständig aufgeklärt werden, was genauso dringend für den NSU-Komplex gilt.
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Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rolf Gössner gewinnt endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz

Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. gratuliert ihrem langjährigen Mitglied Rolf Gössner (Präsident, Vizepräsident, Vorstandsmitglied von 2003 bis 2018 und weiterhin Mitglied des Kuratoriums) zu seiner rechtskräftigen Rehabilitierung im langen Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine Überwachung durch den Verfassungsschutz über fast 40 Jahre nach einer Verfahrensdauer von 15 Jahren in dritter Instanz endgültig als unverhältnismäßig und rechtswidrig beurteilt. Mit diesem Sieg über die skandalösen Überwachungsmachenschaften des Verfassungsschutzes hat Rolf Gössner ein Urteil erkämpft, das zukunftweisend für die Transparenz eines demokratisch verfassten Staates sein wird.
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