Die Internationale Liga für Menschenrechte unterschreibt den Brandbrief: „Gegen rechte Ideologien und für gleiche Menschenwürde – Verbände fordern Schutz vor Diskriminierung für behinderte Menschen in der Migrationspolitik“ des Berliner Zentrums für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen! Anlass des Brandbriefs: Forderungen: Unterzeichner*innen: … Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Demokratie
Kein „Lex Israel“ zu deutscher Staatsbürgerschaft und Staatsräson
Sachsen-Anhalt hat den Anfang gemacht, jetzt folgt eine Bundesratsinitiative der schwarz-grünen Landesregierung von NRW: Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung soll ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels werden. Im Unterschied zu Alteingesessenen wird damit Neubürgerinnen, Neubürgern eine besondere Verpflichtung gegenüber einem … Weiterlesen
Freiheit für Viasna!
Als Mitglied der weltweit agierenden FIDH (Fédération Internationale des Droits Humains) unterstützt die Internationale Liga für Menschenrechte die Forderung nach unverzüglicher Freilassung von Viasna-Mitgliedern und anderen belarussischen Verteidigerinnen und Verteidigern der Menschenrechte. Am 14. Januar 2022 ist es sechs Monate her, dass der Viasna-Vorsitzende Ales Bialiatski, der stellvertretende Vorsitzende Valiantsin Stefanovich und der Rechtsanwalt Uladzimir Labkovich verhaftet wurden. Seit diesem Tag befinden sich die drei Viasna-Aktivisten in Haft, und die Minsker Büros von Viasna sind versiegelt. Insgesamt sitzen derzeit sieben Mitarbeitende von Viasna wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit hinter Gittern.
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Vesper: Menschenrechte aktuell: Was bedeuten die Wahlergebnisse für die Zivilgesellschaft?
Vier Tage nach den Wahlen zum Bundestag und dem Abgeordnetenhaus und der Entscheidung über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ (DWE) wollen und müssen wir darüber reden, was die Wahlergebnisse für die im Haus der Demokratie und Menschenrechte arbeitenden Gruppen und die Zivilgesellschaft und Protestbewegungen, wie Fridays for Future, bedeuten.
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Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte
38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben!
Nach 38jähriger „Verfassungsschutz“-Überwachung und 15jähriger Verfahrensdauer endlich ein rechtskräftiger Abschluss: Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 14.12.2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Rechtsstreit Dr. Gössner gegen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen (s. unsere Pressemitteilung vom 17.12.2020). Nach 3 Monaten liegt nun die 37seitige Urteilsbegründung vor, deren Kernaussagen im Folgenden vorgestellt werden sollen, um daraus in Anschluss rechtspolitische Forderungen abzuleiten.
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Rolf Gössner gewinnt endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz
Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. gratuliert ihrem langjährigen Mitglied Rolf Gössner (Präsident, Vizepräsident, Vorstandsmitglied von 2003 bis 2018 und weiterhin Mitglied des Kuratoriums) zu seiner rechtskräftigen Rehabilitierung im langen Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine Überwachung durch den Verfassungsschutz über fast 40 Jahre nach einer Verfahrensdauer von 15 Jahren in dritter Instanz endgültig als unverhältnismäßig und rechtswidrig beurteilt. Mit diesem Sieg über die skandalösen Überwachungsmachenschaften des Verfassungsschutzes hat Rolf Gössner ein Urteil erkämpft, das zukunftweisend für die Transparenz eines demokratisch verfassten Staates sein wird.
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Wie politisch dürfen gemeinnützige Vereine agieren?
Aberkennung der Gemeinnützigkeit bremst kritisch-bürgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. Während „attac“ und „VVN-BdA“ um ihren Status kämpfen müssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als „gemeinnützig“.
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70 Jahre Grundgesetz – 70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz
Vor 70 Jahren verkündete der Parlamentarische Rat in einer feierlichen Sitzung – nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsmächte – das Grundgesetz, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dieses historische Ereignis wird zu Recht gefeiert – haben wir doch ein Grundgesetz, um das uns viele in der Welt beneiden. Es war eine historisch angemessene Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit dem Faschismus und zwei verheerenden Weltkriegen – wenn auch von heute aus betrachtet mit einigen Defiziten und späteren „Verstümmelungen“, wie es der Schriftsteller Navid Kermani ausgedrückt hat.
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Gemeinnützigkeit: Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben
Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.
Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks ‚Volksbildung‘ gefährdet tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt.
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