Die Internationale Liga für Menschenrechte hatte mit ihrer weltweit agierenden Dachorganisation FIDH im November 2021 die Unzulänglichkeiten des im Sommer verabschiedeten deutschen Gesetzes zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten bezüglich deren Lieferketten kritisiert. Denn die seit einem Jahrzehnt gültigen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gingen nicht vollständig in den Gesetzestext ein, so dass die Sorgfaltspflichten teils lückenhaft und in wesentlichen Punkten unverbindlich geblieben sind.
https://ilmr.de/2021/deutsches-lieferkettengesetz-nicht-effektiv-genug
Menschenrechtsorganisationen erwarten durch die europäische Richtlinie eine deutliche Korrektur des deutschen Gesetzes, zumal da das Europäische Parlament bereits im März 2021 einen „Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen“ mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 504 Stimmen verabschiedet und der Kommission zugeleitet hatte. In diesen Empfehlungen wurden die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes deutlich überschritten.
Der Kommissionsentwurf wird am 23. Februar in der europäischen Zivilgesellschaft mit Spannung erwartet, da er nach seiner Verabschiedung nicht nur die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichten, sondern gewiss auch Auswirkungen auf die laufenden Beratungen für ein entsprechendes Instrument im UN-Menschenrechtsrat in Genf haben wird.
Um noch einmal zu erläutern, was auf dem Spiel steht, stellten zehn namhafte Menschenrechts- und Umweltorganisationen eine illustrierte Pressemappe mit dem Titel „Die kommende EU-Gesetzgebung gegen Unternehmensmissbrauch“ in fünf Sprachen zusammen:
https://corporatejustice.org/wp-content/uploads/2022/02/Press-Kit-DE-2.pdf.