Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Freitag, 16. April 2021

Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte

38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben!

Nach 38jähriger „Verfassungsschutz“-Überwachung und 15jähriger Verfahrensdauer endlich ein rechts­kräftiger Abschluss: Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 14.12.2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Rechtsstreit Dr. Gössner gegen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen (s. unsere Pressemitteilung vom 17.12.2020). Nach 3 Monaten liegt nun die 37seitige Urteilsbegründung vor, deren Kernaussagen im Folgenden vorgestellt werden sollen, um daraus in Anschluss rechtspolitische Forderungen abzuleiten.
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Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rolf Gössner gewinnt endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz

Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. gratuliert ihrem langjährigen Mitglied Rolf Gössner (Präsident, Vizepräsident, Vorstandsmitglied von 2003 bis 2018 und weiterhin Mitglied des Kuratoriums) zu seiner rechtskräftigen Rehabilitierung im langen Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine Überwachung durch den Verfassungsschutz über fast 40 Jahre nach einer Verfahrensdauer von 15 Jahren in dritter Instanz endgültig als unverhältnismäßig und rechtswidrig beurteilt. Mit diesem Sieg über die skandalösen Überwachungsmachenschaften des Verfassungsschutzes hat Rolf Gössner ein Urteil erkämpft, das zukunftweisend für die Transparenz eines demokratisch verfassten Staates sein wird.
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