Ungarns Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof: Orbán muss Konsequenzen tragen
Der ungarische Präsident Viktor Orbán hat am 3. April 2025 angekündigt, dass Ungarn aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) austritt. Die Entscheidung fiel zeitgleich mit dem Besuch des vom IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesuchten israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu in Budapest. Die FIDH sieht darin einen weiteren Schritt Ungarns in Richtung Isolation und fordert eine klare Reaktion der EU. Die Ratifizierung des Römischen Statuts gilt als Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft. Viktor Orbáns Schritt ist Teil eines umfassenderen Angriffs auf die internationale Strafjustiz, angeführt von den USA, Russland und Israel. Die 124 verbleibenden Vertragsstaaten des Römischen Statuts müssen dem mit Entschlossenheit entgegentreten und ihre Unterstützung für den IStGH bekräftigen. Die FIDH ruft die EU dazu auf, im Mai Maßnahmen gegen Ungarn gemäß Artikel 7.1 EUV zu ergreifen.
Zum Originaltext der Pressemitteilung: https://www.fidh.org/en/region/europe-central-asia/hungary/hungary-s-withdrawal-from-the-international-criminal-court-orban-must?var_mode=calcul