Belarus: Sechs Menschenrechtsorganisationen reichen Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim IStGH ein
Sechs Menschenrechtsorganisationen, darunter die FIDH, haben beim Internationalen Strafgerichtshof Beweise für mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die belarussischen Behörden eingereicht. Die Unterlagen zeigen, dass seit Mai 2020 gezielte Repressionen gegen vermeintlich „illoyale“ Personen stattfanden, die bis zu 6,4 % der belarussischen Bevölkerung zur Flucht zwangen. Exil-Belaruss*innen und ihre Angehörigen wurden weiterhin verfolgt, etwa durch Prozesse in Abwesenheit, Einschüchterung, Enteignung und den Entzug von Ausweisdokumenten, was sie faktisch staatenlos machte. Die Beweise basieren auf Zeugenaussagen und öffentlichen Quellen, darunter öffentlichen Aussagen hochrangiger belarussischer Beamt*innen. Sie zeigen eine systematische Kampagne der Einschüchterung gegen den als „disloyal“ wahrgenommenen Teil der Bevölkerung mit dem Ziel einer „Säuberung der Gesellschaft“. Obwohl Belarus nicht dem Römischen Statut angehört, argumentieren die Organisationen, dass der IStGH dennoch zuständig ist, da Teile der Verbrechen auf dem Gebiet von Vertragsstaaten begangen wurden.
Zum Originaltext der Pressemitteilung: https://www.fidh.org/en/region/europe-central-asia/belarus/belarus-six-human-rights-organisations-submit-evidence-of-crimes
ilm