1. September 2025. In einem offenen Brief erinnern FIDH und 31 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen die Mitglieder*innen des Europäischen Parlaments an ihre Verantwortung, zu prüfen, ob auch Finanzinstitute wirksamen Sorgfaltspflichten unterliegen sollten. Anlass ist die laufende Verhandlung des Parlaments über die „Omnibus-Verordnung“, die zentrale Bestimmungen der Richtlinie 224/1760 über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (auch bekannt als CSDDD, bzw. in Deutschland als EU-Lieferkettengesetz) erheblich abschwächen könnte.
Die Organisationen fordern den Erhalt von Artikel 36-1, der die EU-Kommission verpflichtet, zu prüfen, ob Finanzinstitute künftig gesetzlich dazu angehalten werden sollen, ihre Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu bewerten und zu begrenzen. Eine Streichung dieser Klausel würde den Finanzsektor dauerhaft von Sorgfaltspflichten ausnehmen und verantwortungsvolle Investitionspraktiken in der Zukunft untergraben.
Zum Originaltext des Statements: FIDH