30. August 2025. Anlässlich des internationalen Tags der Opfer des Verschwindenlassens, auch bekannt als Tag der Verschwundenen, verurteilt die FIDH das anhaltende Verschwindenlassen durch staatliche Behörden, bewaffnete Gruppen und kriminelle Netzwerke. Diese Praxis zählt zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen, da es den Opfern jegliche grundlegende Rechte entzieht, die hinterbliebenen Familien oft über Jahre, bzw. Jahrzehnte in Ungewissheit lässt und bei systematischer Anwendung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt.
Dennoch wird diese Praxis weltweit etwa als Repressionsmittel gegen politische Oppositionelle eingesetzt: In Bangladesch unter Sheikh Hasina betrieben Sicherheitskräfte geheime Haftzentren, in Belarus verschwanden Oppositionelle seit den 1990er-Jahren unter dem Lukaschenka-Regime, und in der Türkei werden die friedlichen Mahnwachen der „Samstagsmütter“ kriminalisiert. Auch in bewaffneten Konflikten wird diese Praxis angewandt, etwa in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine oder durch das syrische Regime, das zehntausende Menschen in Geheimgefängnissen verschwinden ließ. In Mexiko sind über 120.000 Personen nach Entführungen durch kriminelle Gruppen verschwunden (Stand: April 2025). Gerichtliche Verfahren, wie das Pariser Urteil gegen syrische Offizielle, zeigen jedoch, dass auch höchste Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die FIDH ruft alle Staaten zur sofortigen Beendigung dieser Praxis, sowie zur Ratifizierung und Umsetzung des internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor Verschwindenlassen auf. Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die hinterbliebenen Familien muss gewährleistet werden!
Zum Originaltext des Statements: FIDH