23. Juli 2025, Den Haag. Der Internationale Gerichtshof hat in einem historischen Gutachten klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, gegen den Klimawandel vorzugehen. Ein Versäumnis, Emissionen zu reduzieren, stellt laut IGH einen völkerrechtswidrigen Akt dar, der Wiedergutmachung erfordert.
Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) begrüßt das Urteil. Es bestätigt, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt grundlegend für alle Menschenrechte ist. Staaten müssen nun ambitionierte Klimaziele verfolgen, fossile Subventionen abbauen und gemeinsam handeln, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Das Gutachten geht auf eine UN-Initiative zurück, die maßgeblich von pazifischen Inselstaaten und zivilgesellschaftlichen Gruppen angestoßen wurde.
Zum Originaltext des Pressestatements: FIDH