Die von Anfang an einseitig ermittelnde Staatsanwaltschaft und die 1. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg haben folgenreich versagt.
Beide haben nicht alles gerichtlich Mögliche unternommen, um aufzuklären, wie der Brand überhaupt hatte entstehen können. Das nun verkündete gerichtliche Urteil deckt den polizeigemachten Tod Oury Jallohs voreilig zu – mit dem offenkundigen Ziel, den öffentlichen Skandal, dass ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch im Polizeigewahrsam verbrennt, endlich rechtsstaatlich zu befrieden. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird allerdings in erster Linie die Polizei in Sachsen-Anhalt geschützt. Das Unrecht, der Feuertod Oury Jallohs bleibt politisch und strafrechtlich folgenlos. Weiterlesen