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Ein Jahr Waffenstillstand in Gaza: Was wurde aus dem 20-Punkte-Plan?

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Am 10. Oktober jährt sich das Inkrafttreten des Waffenstillstands in Gaza zum ersten Mal. Vorausgegangen war der von US Präsident Donald Trump vorgestellte 20-Punkte-Plan, der unter anderem ein Ende der Kämpfe, die Freilassung der Geiseln und palästinensischer Gefangener, eine Ausweitung humanitärer Hilfe sowie Schritte zum Wiederaufbau Gazas vorsah. Die Vereinten Nationen begrüßten die auf Grundlage des Plans erzielte Einigung als wichtigen Schritt zu einem dauerhaften Waffenstillstand und Frieden. Mit Beginn der zweiten Phase sollten zudem eine technokratische Übergangsverwaltung und weitere Schritte für Wiederaufbau und Stabilisierung folgen.

Ein Jahr später steht dieser Anspruch weiterhin in deutlichem Gegensatz zur Situation vor Ort, denn Angriffe und andere militärische Aktivitäten dauern an. Zwischen dem 16. und 23. September wurden 24 Tote und 126 Verletzte gemeldet, womit die seit der Ankündigung des Waffenstillstands gemeldete Zahl auf insgesamt 1.402 Tote und 4.881 Verletzte stieg. Zugleich bleibt die humanitäre Lage äußerst angespannt: 94 Prozent der Bevölkerung benötigen Unterstützung bei Unterkunft und grundlegenden Haushaltsgütern, während 65 Prozent der Haushalte weiterhin in Zelten oder provisorischen Unterkünften leben. Im September 2026 sank die Entladerate der für UN und Partnerorganisationen vorgesehenen humanitären Lieferungen am Übergang Kerem Shalom auf 52 Prozent. Der Zugang zu Wasser und grundlegender Sanitärversorgung bleibt ebenfalls stark eingeschränkt, hinzu kommen kritische Engpässe bei lebensrettenden medizinischen Gütern.

Dass Benjamin Netanyahu das israelische Vorgehen in seiner Rede vor der UN Generalversammlung am 24. September verteidigte, während gegen ihn seit November 2024 ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht, fügt sich in ein Bild, das auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Waffenstillstands deutlich von den damals formulierten Zielen entfernt bleibt. Dies zeigt sich nicht nur in Gaza, sondern auch an der zunehmenden Gewalt und Vertreibung im besetzten Westjordanland.

Vertreibung und Siedlergewalt im Westjordanland

Im besetzten Westjordanland hat sich die Lage ebenfalls weiter verschärft. Die Vereinten Nationen sprechen von einem beispiellosen Ausmaß der Siedlergewalt und haben 2026 bereits mehr als 1.430 Vorfälle mit Verletzten, Sachschäden oder beidem dokumentiert. Rund 260 palästinensische Gemeinden waren davon betroffen. Parallel dazu setzt sich der Siedlungsausbau fort. Etwa 3.800 Palästinenserinnen und Palästinenser wurden in diesem Jahr infolge von Siedlergewalt, Abrissen und Räumungen vertrieben, fast die Hälfte von ihnen Kinder. Bewegungseinschränkungen erschweren zusätzlich den Zugang zu Lebensgrundlagen und grundlegenden Dienstleistungen.

Die Bundesregierung und ihre Unterstützung Israels

Der israelische Siedlungsbau und die zunehmende Siedlergewalt im Westjordanland werden von der Bundesregierung kritisiert, an ihrer engen Unterstützung Israels hält sie jedoch fest. Sie bezeichnet den israelischen Siedlungsbau als völkerrechtswidrig und betont zugleich weiterhin, „in tiefer Freundschaft an der Seite Israels“ zu stehen. Dabei schloss sich Deutschland im September 2026 einer Erklärung von zwölf Staaten nicht an, die ankündigten, nationale Beschränkungen des Handels mit Waren aus völkerrechtswidrigen Siedlungen einzuführen, europäische Beschränkungen zu unterstützen oder entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Auch den 20-Punkte-Plan für Gaza unterstützte die Bundesregierung und kündigte an, sich an seiner Umsetzung zu beteiligen. Dazu zählen Beiträge zur Stabilisierung des Waffenstillstands, zur Steuerung humanitärer Hilfsleistungen und zum Wiederaufbau. In diesem Zusammenhang erklärte sie außerdem, ihre Genehmigungspraxis für Rüstungsgüter überprüfen zu wollen, die in Gaza verwendet werden können. Zwischen April und Juni 2026 erteilte sie dennoch Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von rund 735,76 Millionen Euro. Rund 67 Prozent des Genehmigungswertes entfielen auf ein maritimes Rüstungsprojekt, weitere rund 21 Prozent auf Kooperationen deutscher und israelischer Unternehmen im Interesse der Bundeswehr. Deutsche Waffenexporte nach Israel sind zugleich Gegenstand eines Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof. Nicaragua macht darin geltend, dass Deutschland mit seinen Waffenexporten gegen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und dem humanitären Völkerrecht verstoße. Deutschland beantragte im September, Nicaraguas Klage zurückzuweisen. Zur Begründung führte Deutschland unter anderem an, Nicaragua habe vor der Anrufung des Gerichtshofs nicht die erforderlichen Schritte unternommen und wesentliche Teile der Klage fielen aus seiner Sicht nicht in dessen Zuständigkeit.

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert Schutz und die konsequente Umsetzung des 20-Punkte-Plans

Die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt angesichts dieser Entwicklungen die anhaltende Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Gaza ebenso wie die Siedlergewalt und Vertreibungen im besetzten Westjordanland. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Waffenstillstands müssen die zentralen Zusagen des 20-Punkte-Plans endlich umgesetzt werden: Der Waffenstillstand muss eingehalten, humanitäre Hilfe ungehindert ermöglicht und die palästinensische Zivilbevölkerung wirksam geschützt werden. Die Bundesregierung steht dabei in der Verantwortung, Menschenrechte und Völkerrecht zum Maßstab ihres Handelns zu machen und die von ihr unterstützten Ziele des Plans auch in ihrem eigenen politischen Handeln konsequent zu verfolgen.

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