Am 26. August 2026 setzte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums „Palestine Action“ auf die SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) und führt die Gruppe seitdem als „Specially Designated Global Terrorist“ (SDGT). Damit werden Vermögen im Zugriff der USA blockiert und Transaktionen mit US-Bezug weitgehend untersagt; auch ausländischen Finanzinstituten können Sekundärsanktionen drohen. Palestine Action wies die Einstufung zurück und warnte vor den Folgen für Meinungsfreiheit und Bürgerrechte. Die US-Sanktionen treffen jedoch nicht nur Palestine Action, sondern auch Personen und Organisationen, die zu Menschenrechtsverletzungen und mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten arbeiten. Dazu gehören der Internationale Strafgerichtshof, palästinensische Menschenrechtsorganisationen und UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese. Die Maßnahmen können weitreichende Folgen haben, von Reisebeschränkungen und Kontosperrungen bis zum Verlust digitaler Dienste.
Auch in Deutschland stellt sich die Frage nach den Auswirkungen amerikanischer Sanktions- und Terrorlisten. Anfang 2026 thematisierte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage im Bundestag Kontokündigungen gegenüber politischen Organisationen und fragte nach der Anwendung solcher Listen durch deutsche Banken und Zahlungsdienstleister, obwohl diese nicht Teil des EU-Sanktionsrechts sind.
Neben Palestine Action trafen die US-Maßnahmen auch Masar Badil, zwei führende Mitglieder der Organisation und das italienische Kollektiv Autistici/Inventati. Masar Badil versteht sich selbst als palästinensische revolutionäre Bewegung; das US-Finanzministerium begründet die Maßnahmen mit Verbindungen zu Samidoun und zur PFLP. Autistici/Inventati ist betroffen, weil das Kollektiv nach Angaben des US-Finanzministeriums digitale Infrastruktur für bereits sanktionierte und als gewaltbereit eingestufte Organisationen bereitstell. Alle drei stellt das US-Finanzministerium in den Zusammenhang mit „violent far-left terrorism“. Bereits im Juli hatte US-Außenminister Marco Rubio Vertreter aus mehr als 60 Staaten dazu aufgerufen, die internationale Terrorismusbekämpfung stärker auf sogenannten „far-left terror“ auszurichten.
Kurze Einordnung zu Palestine Action
„Palestine Action” ist eine britische, global agierende Kampagne/Bewegung, die sich gegen die israelische Rüstungsproduktion im Kontext des andauernden Genozids an den Palästinenser*innen richtet. Ihr erklärtes Hauptziel ist „Elbit Systems“, Israels größter Rüstungshersteller, dessen Produktion sie durch wirksame Blockaden und Sachbeschädigung wirtschaftlich unmöglich machen will. Dabei werden die Aktionen auf Zulieferer und wirtschaftliche Geschäftspartner ausgeweitet, um den Druck auf die Elbit Systems zu erhöhen. (Quelle: https://global.palestineaction.org/about)
Vergleich mit England und den Urteilen
Im Juli 2025 stufte die britische Regierung „Palestine Action“ als terroristische Organisation ein, nachdem Aktivistinnen auf dem Luftwaffenstützpunkt Brize Norton zwei Tankflugzeuge mit roter Farbe besprüht hatten. Dabei ist dieses Verbot ohne wirksame parlamentarische Kontrolle zustande gekommen: Die britische Regierung legte die Erkenntnisse nicht offen, auf die sie sich für die Einstufung belief. Das Parlament stimmte dennoch ohne Kenntnis über die eigentliche Beweislage dem Verbot zu.
Getragen wird die Einstufung von Sachbeschädigung, welche eigentlich von dem allgemeinen Strafrecht gedeckt wird. Das Antiterrorgesetz daneben zu stellen, ändert nichts an der Verfolgbarkeit der Taten, sondern nur daran, wer alles erfasst wird. Auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte warf dem Verbot vor, den Terrorismusbegriff über seine Grenzen hinaus auszudehnen.
Mit der Frage, ob die Taten von „Palestine Action“ ein Verbot mit den Mitteln des Antiterrorgesetzes rechtfertigen, wird sich seit mehr als anderthalb Jahren in der nun dritten rechtlichen Instanz im Vereinigten Königreich beschäftigt. Das Verbot gilt hingegen seither durchgängig.
Besonders besorgniserregend erscheint dabei die Strafbarkeit nicht nur der Mitgliedschaft, sondern schon des Bekundens von Unterstützung. Über 3.500 Menschen wurden festgenommen, rund 1.200 angeklagt, die meisten davon für Schilder mit der Aufschrift „I oppose genocide, I support Palestine Action“. Im Sommer 2026 ging die Polizei dazu über, dieselben Handlungen nach einer schwereren Vorschrift zu verfolgen, wodurch sich der Strafrahmen von sechs Monaten auf bis zu vierzehn Jahre Haft erhöht.
Unverhältnismäßigkeit
Es ist erschreckend und alarmierend zu sehen, wie von staatlicher Seite systematisch versucht wird, Palästinasolidarität und insbesondere verbundene zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterdrücken und diese Position im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess als strafbar zu rahmen.
Besonders bei „Palestine Action“ lässt sich beobachten, dass nicht die Protestform selbst beurteilt wird, sondern das, wofür sie steht. Wie dargelegt, stützt sich die Deklarierung als Terrororganisation auf Taten der Sachbeschädigung, einen eben (auch gerichtlich) nicht nachvollziehbare Einstufung. Damit wird ein Instrument gewählt, das den Kreis der möglicherweise Sanktionierten weit über die Handelnden hinaus auf deren Unterstützer*innen ausdehnt, ein chilling effect tritt ein: Spenden bleiben aus, Räume werden nicht mehr zur Verfügung gestellt, Zahlungsdienste für Privatpersonen wie für die Organisation selbst werden gesperrt. Diese Wirkung setzt lange vor jeder Verurteilung ein, denn abschreckend ist nicht das Urteil, sondern die bloße Möglichkeit, selbst als Terrorunterstützer*in behandelt zu werden. Der Raum für eine legitime (!) politische Position wird so insgesamt verengt. Man könnte so weit gehen zu sagen, dass sich das gesellschaftliche Meinungsbild hier staatlichen Vorgaben fügen soll.
Menschenrechtlich ist dieses Vorgehen (von staatlicher Seite) mehr als bedenklich. Eingriffe in Meinungs- und Versammlungsfreiheit müssen notwendig und verhältnismäßig sein, und Äußerungen dürfen erst dort kriminalisiert werden, wo zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Diese Schwelle erreicht die Unterstützungsbekundung von „Palestine Action“ nicht. Diese Ansicht vertritt auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der das Vorgehen der britischen Regierung damals bereist als unverhältnismäßig und mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen unvereinbar bezeichnete.
Ein solches Muster hört nicht an Staatsgrenzen auf, sondern verstärkt sich über sie hinweg, wie wir nun mit dem Geschehen in den USA sehen. Eine Einstufung, die in einem Staat gerichtlich umstritten ist, wird andernorts übernommen und damit gefestigt, bevor sie überhaupt geklärt ist. Was dabei zusammengefasst wird, hat keine gemeinsame Handlungsform mehr. Politische Einschätzungen werden somit über diese der unabhängigen Gerichte gewichtet. Der gemeinsame Nenner ist nicht die unterschiedlichen Taten, sondern die politische Verortung, und das wird inzwischen offen ausgesprochen, wie die USA beunruhigenderweise schildert: eine besondere Bekämpfung des politisch linken Spektrums.
Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert daher:
- die Bundesregierung und das Auswärtige Amt auf, die US-Einstufung von Palestine Action nicht zu übernehmen, keine Amtshilfe bei ihrer Durchsetzung zu leisten und sich gegen die Auswirkungen der US-Sanktionen auf Menschenrechtsarbeit und politisches Engagement zu stellen;
- die BaFin und deutsche Kreditinstitute auf, Konten nicht vorsorglich aufgrund von US-Sanktions- und Terrorlisten zu sperren oder zu kündigen, wenn dafür keine deutsche oder europäische Rechtsgrundlage besteht;
- die Bundesregierung und ihre europäischen Partner auf, die Arbeit palästinensischer Menschenrechtsorganisationen zu schützen und weiteren Einschränkungen ihrer Arbeit entgegenzutreten.
