Der sahrauische Aktivist El-Naama Asfari befindet sich seit dem 8. Juni 2026 im Hungerstreik.
Heute dauert sein Protest bereits den 29. Tag an. El-Naama Asfari ist seit November 2010 im marokkanischen Gefängnis Kenitra inhaftiert. Wegen seines Einsatzes für das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes und seiner
Beteiligung am Protestcamp von Gdeim Izik wurde er zu 30 Jahren Haft verurteilt. Seine
Verurteilung steht exemplarisch für die Repression gegen die Gruppe der Gdeim-Izik-
Gefangenen.Die Internationale Liga für Menschenrechte und weitere
Menschenrechtsorganisationen sowie die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen
willkürliche Inhaftierungen haben wiederholt auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
hingewiesen, darunter willkürliche Inhaftierung, Folter, Isolationshaft und die Verwertung unter
Folter erzwungener Geständnisse.
Mit seinem Hungerstreik protestiert El-Naama Asfari gegen die anhaltende rechtswidrige
Inhaftierung der Gdeim-Izik-Gefangenen, die systematische medizinische Vernachlässigung und
das Ausbleiben der Umsetzung internationaler Empfehlungen. Zugleich richtet sich sein Protest
gegen das anhaltende Schweigen der internationalen Gemeinschaft trotz der Stellungnahme der
UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen aus dem Jahr 2023, die die Freilassung der
Gefangenen empfohlen hat. Sein Hungerstreik ist damit nicht nur Ausdruck persönlicher
Verzweiflung, sondern ein eindringlicher Appell, die Situation der sahrauischen politischen
Gefangenen endlich ernst zu nehmen und die marokkanischen Behörden an ihre
völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.
Mit jedem weiteren Tag verschlechtert sich sein Gesundheitszustand. Der Hungerstreik
entwickelt sich zunehmend zu einer akuten Gefahr für sein Leben.
Die Internationale Liga für Menschenrechte schließt sich den Forderungen von CODESA und
weiteren sahrauischen Menschenrechtsorganisationen an. Die Verantwortung für die
anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber El-Naama Asfari und den weiteren
Gefangenen der Gdeim-Izik-Gruppe liegt in erster Linie bei den marokkanischen Behörden.
Zugleich dürfen sich Staaten, die ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Marokko
vertiefen, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nicht entziehen.
Der Besuch von Außenminister Johann Wadephul in Marokko Ende April 2026 verdeutlichte
erneut die Mittäterschaft der Bundesregierung hinsichtlich der Menschenrechtslage in der
besetzten Westsahara. Die öffentliche Kommunikation des Auswärtigen Amtes ließ kaum
erkennen, dass die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen oder die ausstehenden
Empfehlungen der Vereinten Nationen gegenüber den marokkanischen Behörden mit dem
notwendigen politischen Nachdruck thematisiert wurden. Eine werteorientierte Außenpolitik
muss sich daran messen lassen, ob sie völkerrechtliche Verpflichtungen auch dann konsequent
einfordert, wenn strategische oder wirtschaftliche Interessen berührt sind.
Die Internationale Liga für Menschenrechte setzt sich beständig für das Selbstbestimmungsrecht
des saharauischen Volkes und die Rechte der politischen Gefangenen ein. Gemeinsam mit der
Frente Polisario, La Jaima de Tiris sowie sahrauischen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen hat die Liga im vergangenen Jahr mehrere Veranstaltungen zur
Situation der politischen Gefangenen und zum Gdeim-Izik-Protestcamp organisiert. Zudem
brachte sie innerhalb der Fédération internationale pour les droits humains (FIDH) eine
Resolution auf den Weg, die die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der besetzten
Westsahara sowie die Mitverantwortung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit den Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko deutlich kritisiert.
Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die unverzügliche Freilassung von El-Naama
Asfari und den weiteren Gefangenen der Gdeim-Izik-Gruppe. Ebenso fordern wir die
konsequente Umsetzung der Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche
Inhaftierungen sowie ein Ende der Misshandlung und medizinischen Vernachlässigung
sahrauischer politischer Gefangener.
Das saharauische Volk besitzt ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung. Die
fortdauernde Besatzung der Westsahara, die systematischen Menschenrechtsverletzungen und
ihre politische Normalisierung dürfen nicht widerspruchslos hingenommen werden. Wir
appellieren an die Bundesregierung, die Europäische Union und die Vereinten Nationen sowie
die marokkanische Regierung, ihrer menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verantwortung
nachzukommen und sich mit Nachdruck für die Rechte des saharauischen Volkes und die
Freilassung der politischen Gefangenen einzusetzen.
Stellungnahme zum Hungerstreik von El-Naama Asfari
Montag, 6. Juli 2026 | Keine Kommentare
