Der sahrauische Aktivist El-Naama Asfari befindet sich seit dem 8. Juni 2026 im Hungerstreik. Heute dauert sein Protest bereits den 28. Tag an.
El-Naama Asfari ist seit November 2010 im marokkanischen Gefängnis Kenitra inhaftiert. Wegen seines Einsatzes für das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes und seiner Beteiligung am Protestcamp von Gdeim Izik wurde er zu 30 Jahren Haft verurteilt. Seine Verurteilung steht exemplarisch für die Repression gegen die Gruppe der Gdeim-Izik-Gefangenen.Die Internationale Liga für Menschenrechte und weitere Menschenrechtsorganisationen sowie die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen willkürliche Inhaftierungen haben wiederholt auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen hingewiesen, darunter willkürliche Inhaftierung, Folter, Isolationshaft und die Verwertung unter Folter erzwungener Geständnisse.
Mit seinem Hungerstreik protestiert El-Naama Asfari gegen die anhaltende rechtswidrige Inhaftierung der Gdeim-Izik-Gefangenen, die systematische medizinische Vernachlässigung und das Ausbleiben der Umsetzung internationaler Empfehlungen. Zugleich richtet sich sein Protest gegen das anhaltende Schweigen der internationalen Gemeinschaft trotz der Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen aus dem Jahr 2023, die die Freilassung der Gefangenen empfohlen hat. Sein Hungerstreik ist damit nicht nur Ausdruck persönlicher Verzweiflung, sondern ein eindringlicher Appell, die Situation der sahrauischen politischen Gefangenen endlich ernst zu nehmen und die marokkanischen Behörden an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.
Mit jedem weiteren Tag verschlechtert sich sein Gesundheitszustand. Der Hungerstreik entwickelt sich zunehmend zu einer akuten Gefahr für sein Leben.
Die Internationale Liga für Menschenrechte schließt sich den Forderungen von CODESA und weiteren sahrauischen Menschenrechtsorganisationen an. Die Verantwortung für die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber El-Naama Asfari und den weiteren Gefangenen der Gdeim-Izik-Gruppe liegt in erster Linie bei den marokkanischen Behörden. Zugleich dürfen sich Staaten, die ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Marokko vertiefen, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nicht entziehen.
Der Besuch von Außenminister Johann Wadephul in Marokko Ende April 2026 verdeutlichte erneut die Mittäterschaft der Bundesregierung hinsichtlich der Menschenrechtslage in der besetzten Westsahara. Die öffentliche Kommunikation des Auswärtigen Amtes ließ kaum erkennen, dass die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen oder die ausstehenden Empfehlungen der Vereinten Nationen gegenüber den marokkanischen Behörden mit dem notwendigen politischen Nachdruck thematisiert wurden. Eine werteorientierte Außenpolitik muss sich daran messen lassen, ob sie völkerrechtliche Verpflichtungen auch dann konsequent einfordert, wenn strategische oder wirtschaftliche Interessen berührt sind.
Die Internationale Liga für Menschenrechte setzt sich beständig für das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes und die Rechte der politischen Gefangenen ein. Gemeinsam mit der Frente Polisario, La Jaima de Tiris sowie sahrauischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen hat die Liga im vergangenen Jahr mehrere Veranstaltungen zur Situation der politischen Gefangenen und zum Gdeim-Izik-Protestcamp organisiert. Zudem brachte sie innerhalb der Fédération internationale pour les droits humains (FIDH) eine Resolution auf den Weg, die die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der besetzten Westsahara sowie die Mitverantwortung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko deutlich kritisiert.
Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die unverzügliche Freilassung von El-Naama Asfari und den weiteren Gefangenen der Gdeim-Izik-Gruppe. Ebenso fordern wir die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sowie ein Ende der Misshandlung und medizinischen Vernachlässigung sahrauischer politischer Gefangener.
Das saharauische Volk besitzt ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung. Die fortdauernde Besatzung der Westsahara, die systematischen Menschenrechtsverletzungen und ihre politische Normalisierung dürfen nicht widerspruchslos hingenommen werden. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Europäische Union und die Vereinten Nationen sowie die marokkanische Regierung, ihrer menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen und sich mit Nachdruck für die Rechte des saharauischen Volkes und die Freilassung der politischen Gefangenen einzusetzen.
