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Uganda: Opfer fordern Gerechtigkeit – IStGH eröffnet historisches Kony-Verfahren in Abwesenheit

Dienstag, 9. September 2025

9. September 2025. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beginnt heute die Anhörung zur Bestätigung der Anklage gegen Joseph Kony, den flüchtigen Anführer der Lord’s Resistance Army (LRA) – erstmals in der Geschichte des Gerichts in Abwesenheit des Angeklagten. FIDH und ihre ugandische Mitgliedsorganisation FHRI begrüßen diesen historischen Schritt im Kampf um Gerechtigkeit für die Opfer.

Kony, seit 2005 per Haftbefehl gesucht, ist wegen 39 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die er zwischen 2002 und 2005 in Norduganda begangen haben soll. Dazu zählen Massaker an Zivilist*innen, Folter, Versklavung, Plünderungen und geschlechtsspezifische Verbrechen wie Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Zwangsheirat und Zwangsschwangerschaft, ebenso wie die Verschleppung und Rekrutierung von Kindern. Besonders hervorgehoben werden die Angriffe auf das Lwala-Mädcheninternat und auf mehrere Lager für Binnenvertriebene.

Die Gewalt der LRA forderte seit den 1980er-Jahren über 100.000 Todesopfer, bis zu 100.000 Kinder wurden verschleppt, etwa 2,5 Millionen Menschen vertrieben. Insgesamt 5.795 Opfer wurden zur Teilnahme am Verfahren zugelassen und fordern Gerechtigkeit als Voraussetzung für Frieden und Versöhnung in Uganda.

Trotz jahrzehntelanger internationaler Fahndung konnte Kony bislang nicht gefasst werden. Das Verfahren in Abwesenheit kann zwar die Anklage bestätigen, ein Prozess nach dem Römischen Statut ist jedoch nur in Anwesenheit des Angeklagten möglich.

Zum Originaltext des Statements: FIDH