Die Lage der Kurd:Innen in Deutschland
Mit etwa 1,3 Millionen Menschen stellt die kurdische Bevölkerung eine der größten Einwanderungsgruppen in Deutschland dar – hier lebt zugleich die größte kurdische Gemeinschaft Europas. Die Besonderheit der Kurd:Innen – und damit auch die Schwierigkeit, ihre genaue Zahl zu bestimmen – liegt darin, dass Kurdistan kein souveräner Staat ist. Diese Region erstreckt sich über die Grenzen der Türkei, des Iran, des Irak und Syriens. Mit etwa 30 bis 40 Millionen Menschen ist das kurdische Volk somit die größte staatenlose ethnische Gruppe der Welt. Der Kampf der Kurd:Innen um Unabhängigkeit führt jedoch dazu, dass sie von den Behörden der souveränen Staaten, in denen sich kurdische Siedlungsgebiete befinden – also von den türkischen, syrischen, irakischen und iranischen Behörden – unterdrückt werden. Die kurdische Bevölkerung wurde häufig deportiert, gefoltert und sogar massakriert. All diese Verfolgungen haben viele Kurd:Innen dazu veranlasst, aus ihrer Region zu fliehen. Die Kurd:Innen, die nach Deutschland eingewandert sind, stammen vor allem aus der Türkei, aber auch aus dem Irak, Syrien und dem Iran. Es gibt zudem eine kleinere Zahl kurdischer Migrant:Innen aus dem Libanon, Israel und ehemaligen Sowjetrepubliken wie Armenien, Aserbaidschan oder Georgien.
Die erste Einwanderungsphase begann in den 1920er Jahren, als Teile der kurdischen intellektuellen Elite aus politischen Gründen oder für ein Studium bzw. eine diplomatische Mission nach Deutschland kamen. Zwischen 1961 und 1973 bestand ein Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, jedoch kamen viele Kurd:Innen aus der Türkei nicht primär wegen der Arbeitsmöglichkeiten, sondern aufgrund zunehmender Unruhen und Repressionen in der Osttürkei. Zwischen 1980 und 1990 führten verschiedene politische Ereignisse zu einer großen Fluchtwelle, insbesondere nach Deutschland. Dazu gehörten der Militärputsch in der Türkei im Jahr 1980, infolge dessen rund 30.000 Kurd:Innen allein nach Deutschland flohen, der Sturz des Schahs im Iran sowie der Iran-Irak-Krieg (1980-1988), bei dem auch Giftgasangriffe zur „Säuberung“ kurdischer Gebiete im Irak durchgeführt wurden. Auch der Zweite Golfkrieg war ein bedeutendes Ereignis für die kurdische Migration. Nachdem die Regierung Saddam Husseins gezielt kurdische Siedlungsgebiete angegriffen hatte, flohen etwa eine Million Kurd:Innen – überwiegend in die Türkei und den Iran, aber auch in andere Länder wie Deutschland. Zwischen 2011 und 2018 lösten der sogenannte Arabische Frühling, der Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs sowie das Erstarken religiös-fundamentalistischer Bewegungen in Syrien und im Irak eine neue Fluchtwelle aus. Viele Ezid:innen, die dem Völkermord durch den IS entkommen konnten, suchten Schutz in Deutschland. Auch eine weitere Gruppe staatenloser Kurd:innen aus Syrien kam ins Land – infolge der Arabisierungspolitik, durch die rund 120.000 Kurd:innen von der syrischen Regierung ausgebürgert wurden. Seit 2018 kommen Kurd:Innen vermehrt aufgrund der politischen Lage in der Türkei nach Deutschland. Zwischen Januar 2022 und August 2023 haben insgesamt 45.057 kurdische Menschen aus der Türkei Asyl beantragt. Die Fluchtbewegungen aus Syrien halten weiterhin an. Auch aus dem Iran suchen derzeit zunehmend kurdische Menschen Zuflucht – vor dem Hintergrund zunehmender Repressionen und Gewalt durch das islamisch-theokratische Regime, insbesondere seit den landesweiten Protesten, die durch den Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini ausgelöst wurden.
Ob kurdische Geflüchtete in Deutschland Schutz erhalten, hängt stark vom Herkunftsland ab: Während die Schutzquote im Jahr 2024 für Kurd:Innen aus Syrien bei etwa 85 Prozent lag, betrug sie für Kurd:Innen aus der Türkei lediglich rund 3 Prozent. Zwischen 2010 und 2024 haben 269.879 Kurd:Innen aus Syrien Asyl beantragt, 258.430 erhielten einen Schutzstatus. Im selben Zeitraum stellten 123.314 Kurd:Innen aus der Türkei einen Asylantrag, aber nur 6.861 erhielten einen Schutzstatus.
Der Kampf der Kurdinnen für ihre Unabhängigkeit
Aufgrund der Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, und ihres Wunsches nach einem unabhängigen und souveränen kurdischen Staat haben sich kurdische Bewegungen mit genau diesem Ziel gegründet. Die bekannteste unter ihnen ist die PKK (Partiya Karkerên Kurdistanê), die Arbeiterpartei Kurdistans. Die PKK wurde 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründet und kämpft für die Autonomie Kurdistans innerhalb der Türkei. 1984 griff die Partei zu den Waffen, um die Unabhängigkeit Kurdistans zu erlangen, und führt seither einen Guerillakrieg gegen die türkischen Behörden, der schätzungsweise rund 50.000 Todesopfer gefordert hat. Die PKK ist auch eine der wenigen bewaffneten Gruppen, die in Syrien und im Irak aktiv gegen den IS kämpfen. Die PKK setzt sich für lokale Demokratie ein und ist eine sozialistische, säkulare und geschlechterparitätische Bewegung, in der Frauen und Männer auf allen Ebenen gleichberechtigt führen. Ihre Ideologie basiert auf Freiheit und Gleichstellung der Geschlechter und lehnt Nationalismus, religiöse Intoleranz und Rassismus entschieden ab. Diese Partei wird von der Türkei, aber auch von der Europäischen Union und damit auch von Deutschland als terroristische Organisation eingestuft.
Die Unterdrückung der Kurd:Innen in Deutschland
Die Arbeiterpartei Kurdistans wurde am 3. November 1993 in Deutschland vom Bundesministerium des Innern verboten. Grundlage dieses Verbots war das Vereinsgesetz (§ 3 VereinsG), das es erlaubt, eine Vereinigung zu untersagen, wenn „ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Die Behörden stuften die PKK als eine Organisation ein, deren Aktivitäten gegen diese Grundsätze verstoßen, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und den inneren Frieden in Deutschland. Neben dem Vereinsgesetz diente auch das Strafgesetzbuch (§129a StGB – Bildung einer terroristischen Vereinigung) als rechtliche Grundlage, insbesondere für Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Mitglieder und Unterstützer der Organisation. Seit dem Verbot sind nicht nur die Aktivitäten der PKK selbst untersagt, sondern auch die Nutzung ihrer Symbole und die öffentliche Unterstützung der Organisation. Deswegen kriminalisiert das Verbot nicht nur die kurdische Freiheitsbewegung, sondern die gesamte kurdische Diaspora in Deutschland. Nach dem Verbot landeten Kurd:Innen immer wieder vor Gericht, weil sie Symbole der Partei zeigten oder Spenden sammelten. Die Repression der Kurd:Innen betrifft verschiedene Bereiche ihres Lebens, vom Verbot einer Hochzeit bis hin zum Verbot eines Fußballspiels. 2019 wurde ein kurdischer Verlag verboten, weil er „den organisatorischen Zusammenhalt der PKK beförderte”. Laut dem Soziologe Alexander Glasner-Hummel ist dieses Argument gefährlich „Wenn kurdische Bücher den organisatorischen Zusammenhalt der PKK fördern, dann kann folglich alles Kurdische mit diesem Argument kriminalisiert werden”. 2017 gab es in Köln ein kurdisches Kulturfestival und die Polizei argumentierte, dass dort Spenden für die PKK gesammelt werden könnten, weshalb die Stadt ein Verkaufsverbot erließ – selbst Wasser durfte nicht verkauft werden, da jeder Euro theoretisch an die PKK gehen könnte(Gegen das Stigma, Amnesty International). 2019 wurde eine Mutter von fünf Kindern vom Jugendamt mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht, weil sie ihre Kinder zu Demonstrationen mitnahm, die als PKK-nah galten(Gegen das Stigma, Amnesty International). 2020 wurde ein junger Kurde in Bayern nicht zum Polizeidienst zugelassen, trotz vorbildlicher Leistungen, weil er zwei Fotos auf Facebook geliked hatte und deswegen galt er als PKK-Unterstützer(Gegen das Stigma, Amnesty International). Das PKK-Betätigungsverbot ist auch ein Verbot zahlreicher kurdischer Vereine und Verbände. Es gibt auch den Fall von Halim Dener, der ein unbegleiteter minderjähriger kurdischer Flüchtling war, der im Juni 1994 in Hannover beim Plakatieren für die PKK-nahe Massenorganisation ERNK – etwa ein halbes Jahr nach dem Betätigungsverbot der PKK in Deutschland – von einem Polizisten von hinten erschossen wurde(PKK-Verbot, Jacobin). Aktivist:Innen und Politiker:Innen der kurdischen Freiheitsbewegung sehen sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, Teil der PKK zu sein. Viele von ihnen werden deshalb strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und nach ihrer Entlassung durch die sogenannte Führungsaufsicht an politischem Engagement gehindert. Die Repressionswelle erreichte während des Düsseldorfer Prozesses zwischen 1989 und 1994 ihren Höhepunkt: Zahlreiche Haftbefehle wurden gegen Kurd*innen erlassen, darunter auch ein internationaler Haftbefehl gegen Abdullah Öcalan. Insgesamt standen neunzehn Personen vor Gericht. Die Generalbundesanwaltschaft bezeichnete die PKK damals als Hauptfeind der inneren Sicherheit Deutschlands und stufte sie unter dem Schlagwort ‚Ausländer-Terrorismus‘ ein.
Alexander Glasner-Hummel vertritt die These, dass sich in der Repression gegen Kurd:Innen in Deutschland ein Demokratiedefizit des Staates zeigt. Er argumentiert, dass Demokratie nicht nur auf Wahlen basiert, Demokratie braucht die Freiheit der Diskussion und der Selbstorganisation und das wurde systematisch der kurdischen Freiheitsbewegung verwehrt. Dieses Demokratiedefizit in Deutschland zeigt sich in der Einschränkung von Grundrechten, die zwar zunächst Kurd:Innen, aber auch Palästinenser:Innen und Tamil:Innen treffen, langfristig jedoch alle betreffen können. Das Verbot ist im Kern rassistisch, da es nicht nur eine Organisation ins Visier nimmt, sondern eine ganze Bevölkerungsgruppe trifft – sämtliche kurdische Äußerungen, Sprache und Kultur können dadurch potenziell kriminalisiert werden. Darüber hinaus ist das Engagement für die kurdische Freiheitsbewegung immer wieder ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung in Deutschland oder für Asyl – trotz Verfolgung in der Türkei. Weil sie als Terroristen gesehen werden, haben die Kurd:Innen wenig Platz im Medienraum. Dieses Terrorismus-Stigma hindert Journalist:Innen daran, Vertreter:Innen der Bewegung zu interviewen. Weil sie als Kriminelle oder Terrorist:Innen eingestuft werden, sind sie daher keine legitimen Gesprächspartner:Innen mehr.
Es ist anzumerken, dass eine aktive Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den türkischen Behörden besteht. Bereits in den 1980er Jahren fanden gemeinsame Polizei-Kongresse statt, bei denen der Umgang mit der PKK diskutiert wurde. Immer wieder kommt es zu abgestimmten Razzien gegen kurdische Vereine, sowohl in der Türkei als auch in Deutschland. Auch heute bringt die türkische Regierung bei bilateralen Gesprächen Listen von Oppositionellen und kurdischen Aktivist:innen mit, deren Auslieferung sie fordert – vielfach mit Erfolg. Darüber hinaus wurden über Jahrzehnte hinweg die Namen von Kurd:Innen, die sich in Deutschland in Vereinen engagieren, an türkische Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Eine solche Zusammenarbeit lässt sich durch zahlreiche politische und wirtschaftliche Faktoren erklären. Während die Türkei darauf abzielt, die kurdische Freiheitsbewegung auch außerhalb ihrer Grenzen zu schwächen, möchte Deutschland seinen strategisch wichtigen NATO-Partner nicht verärgern. Auch migrationspolitische Abkommen wie der EU-Türkei-Flüchtlingsdeal sowie enge wirtschaftliche Verflechtungen – über 8.000 deutsche Unternehmen sind in der Türkei aktiv – spielen dabei eine wichtige Rolle. Deutschland hat sich in der Vergangenheit häufig als politischer Schutzpatron der Türkei innerhalb Europas positioniert und Kritik, etwa am völkerrechtswidrigen Angriff auf Nord- und Ostsyrien 2019, zurückgehalten. Diese politische Nähe reicht weit zurück: Schon nach dem Ende der DDR wurden Teile der Restbestände der Nationalen Volksarmee an die Türkei abgegeben, wo sie im Konflikt gegen die kurdische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. In diesem Kontext spielte auch das PKK-Verbot in Deutschland eine Rolle, da es dazu beitrug, den Diskurs zu verschieben und militärische Gewalt gegen Kurd:Innen als legitimen Kampf gegen eine „terroristische Vereinigung“ darzustellen. All diese Faktoren tragen bis heute dazu bei, dass kurdische Organisationen und Aktivist:innen in Deutschland stärkeren Repressionen ausgesetzt sind als in vielen anderen europäischen Ländern.
In Deutschland steht grundsätzlich jeder sogenannte „Ausländer:In“ unter Verdacht, sobald er oder sie auf die Straße geht, um für eigene Rechte zu demonstrieren. Das betrifft nicht nur Kurd:Innen, sondern zeigt sich auch verstärkt bei Palästinenser:Innen. Ein ähnliches Bild ergibt sich im Fall der Tamil:Innen: Auch ihre Befreiungsbewegung, die »Tamil Tigers«, wird bis heute kriminalisiert. Diese Kriminalisierung hat oft nicht nur strafrechtliche, sondern auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Der deutsche Staat greift dabei regelmäßig zu einer Form der Doppelbestrafung: Menschen werden vor Gericht gestellt, müssen Geldstrafen zahlen oder Freiheitsstrafen verbüßen und werden zusätzlich aufenthaltsrechtlich belangt. Solche Erfahrungen machen letztlich viele migrantische Communities, die aus der Sicht des deutschen Staates als unangepasst oder widerständig gelten.
Die mögliche Infragestellung der Relevanz dieses Verbots heute
Laut Alexander Glasner-Hummel und dem Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger war das PKK-Verbot schon 1993 nicht legitim, aber heute ist es noch weniger legitim. Tatsächlich hat sich der Blick auf die PKK verändert, insbesondere nach dem Kampf um Kobanê und gegen den IS, was zu deutlich mehr Unterstützung seitens der Internationalisten und der deutschen Öffentlichkeit führte. 1999 wurde Abdullah Öcalan gefangen genommen. Während seiner Haftzeit überarbeitete er viele der philosophischen und weltanschaulichen Grundlagen der kurdischen Freiheitsbewegung. Besonders markant war die Abkehr von der Idee eines eigenen kurdischen Nationalstaates hin zu neuen Leitlinien: der Frauenbefreiung, dem demokratischen Konföderalismus als System der Basisdemokratie sowie einem radikal ökologischen Ansatz. Diese Veränderungen haben zu einer Neubewertung der Einstufung der PKK als terroristische Organisation auf internationaler Ebene geführt. So stellte Belgien im Jahr 2020 fest, dass die PKK keine Terrororganisation sei, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt in der Türkei, weil die PKK keine Zivilpersonen terrorisiert. In Deutschland gestaltet sich eine solche Neubewertung jedoch deutlich schwieriger. Wie Glasner-Hummel betont: „Der Schaden für die deutsch-türkischen Beziehungen wäre zu groß.“ Tatsächlich reichen die politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Ländern bis in die Zeit des Osmanischen Reiches zurück und bestehen bis heute fort. Darüber hinaus spielt die Türkei aktuell eine zentrale Rolle bei der Abschottung der EU-Außengrenzen gegenüber Geflüchteten. Vor diesem Hintergrund weigert sich der deutsche Staat bewusst, die inneren Veränderungen und Diskussionen innerhalb der kurdischen Freiheitsbewegung wahrzunehmen – denn nur so kann das bestehende Verbot weiter legitimiert und aufrechterhalten werden.
Im Jahr 2022 stellte die PKK den Antrag, das Betätigungsverbot in Deutschland aufzuheben. Begleitet wird dieser Schritt von einem juristischen Kampf, den Alexander Glasner-Hummel dennoch für den aussichtsreichsten Weg hält, um das Verbot zu Fall zu bringen. Die juristische Auseinandersetzung ist dabei nicht nur aus rechtlicher Sicht von Bedeutung, sondern erfüllt auch einen politischen Zweck: Sie macht öffentlich sichtbar, wie fragwürdig und widersprüchlich die Begründung des deutschen Staates für das PKK-Verbot tatsächlich ist.
Die Kurdische Arbeiterpartei hat erklärt, den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat zu beenden und sich am 12. Mai 2025 aufzulösen. Das Verbot kurdischer Gruppen, die vom Bundesinnenministerium der PKK zugeordnet werden, bleibt weiterhin bestehen.Auch unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) hält das Innenministerium an der Einstufung der PKK als Terrororganisation sowie am Verbot der Partei und ihr nahestehender Vereine fest.
Ein Beitrag von Anouk Van Cauwenberghe, Praktikantin bei der LIGA
Quellen :
- Kurden in Deutschland | Gegen das Stigma | Amnesty International
- Kriminalisierung – Deutschland: Vorreiter der Repression gegen Kurden | nd-aktuell.de
- Das PKK-Verbot offenbart ein deutsches Demokratiedefizit | JACOBIN Magazin
- Kurdische Migration nach Deutschland – Zahlen und Fakten – Stadt Neuss | Integreat
- Kurden | Gruppen | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION
- Arbeiterpartei Kurdistans kündigt Auflösung an: Wie sich das Ende der PKK auf Deutschland auswirkt