Donnerstag, 31.01.2019 um 19:00 Uhr
Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Der Anschlag von Anis Amri, die rechtsextremen Mord- und Brandanschläge der vergangenen Jahre, die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg und die pyrotechnischen Spiele von Fußballfans haben eine Gemeinsamkeit: überall kann es Gefährder geben. Das sind Menschen, von denen die Polizei glaubt, dass sie irgendwann Straftaten begehen könnten.
Beginnend mit dem Bayerischen Polizeigesetz wurden in den Bundesländern die Kompetenzen der Polizei so erweitert, dass sie gegen Gefährder viele Maßnahmen ergreifen können. In unserem Nachbarland Brandenburg wird derzeit ein neues Polizeigesetz beraten, das deutlich vom Bayerischen Polizeigesetz inspiriert ist. So sollen die Schleierfahndung und die Videoüberwachung ausgeweitet werden, es soll eine Quellen-TKÜ geben, Überwachungen können länger dauern, Meldeauflagen und Kontaktverbote dürfen erteilt werden, der Präventivgewahrsam soll verlängert und Taser dürfen eingesetzt werden. Während die Polizei und konservative Politiker diese Maßnahmen normalerweise begrüßen, lehnen Bürgerrechtler sie scharf ab.
Mit Expert*innen aus der Wissenschaft, der Polizei und der Zivilgesellschaft wollen wir über die polizeilichen Vorzüge und bürgerrechtlichen Probleme des Arbeitsbegriffs „Gefährder“, der damit verbundenen „drohenden Gefahr“ und dem neuen Brandenburger Polizeigesetz diskutieren.
Unter dem Motto “Menschenrechte aktuell” veranstalten die Humanistische Union e.V., die Internationale Liga für Menschenrechte, die Eberhardt-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte jeweils am letzten Donnerstag des Monats einen Diskussionsabend.
Veranstalter: Humanistische Union e.V., Internationale Liga für Menschenrechte, Eberhardt-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte