Nachdem Maja T. nach Ungarn rechtswidrig abgeschoben wurde, droht nun die Abschiebung von Zaid A.. Die LIGA kritisiert die drohende Abschiebung von Zaid A. wegen der unmenschlichen Haftbedingung in Ungarn und des Sonderrechts für den anerkannten Asylsuchenden.
Hintergrund der Abschiebung ist eine Auseinandersetzung anlässlich des jährlich im Februar in Ungarn stattfindenden Aufmarsch von tausenden Neonazis zum sogenannten “Tag der Ehre”. Die Teilnehmenden tragen dabei häufig die originalen SS-Uniformen und zeigen öffentlich ihre Verbundenheit mit dem Nationalsozialismus. Auch Gegenproteste, vor allem von antifaschistischer Seite, sind jährlich präsent und setzen sich dem hohen Risiko der Repression aus. Dies war auch der Fall im Jahr 2023, als es zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivist*innen und Neonazis kam. Zwei Antifaschist*innen wurden dabei direkt festgenommen, die weiteren Beteiligten am vermeintlichen Angriff auf die Neonazi-Gruppe tauchten unter.
Im Zuge der internationalen Fahndungen wurde einer der Antifaschist*innen Maja T. Ende 2023 festgenommen und 2024 in einem erstaunlich schnellen Verfahren nach Ungarn ausgeliefert. Nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts am Abend des 28. Juni 2024 wurde Maja T. sofort abgeschoben, obwohl Rechtsmittel zur Verfügung standen. Damit wurden fundamentale rechtstaatliche Verfahrensregeln verletzt. Das Verfassungsgericht hat daraufhin bestätigt, dass die Auslieferung rechtswidrig war und Maja T. in ungarischer Haft unmenschliche Bedingungen bis hin zu Folter drohen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat jedoch keine Auswirkungen auf den am 21. Februar 2025 begonnenen Prozess vor einem ungarischen Gericht bei der Maja T. mehr als 20 Jahre Haft drohen.
Sieben weitere Personen, die in diesem Fall beteiligt waren, haben sich im Januar 2025 bei deutschen Behörden gestellt. Eine Auslieferung dieser Personen schließt die Bundesstaatsanwaltschaft mit Ausnahme des anerkannten Asylberechtigten Zaid A. aus. Trotz seines anerkannten Asylstatus in Deutschland und dem damit verbundenen rechtlichen Schutz droht ihm eine Auslieferung nach Ungarn und dort höchstwahrscheinlich die rechtswidrige Abschiebung nach Syrien. In beiden Fällen besteht ein großes Risiko der Menschenrechtsverletzungen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre diplomatischen Beziehungen zu nutzen, um die rechtswidrige Abschiebung von Maja T. rückgängig zu machen und zu verhindern, dass Zaid A., dessen Schutzstatus ohne Einschränkungen respektiert werden muss, nach Ungarn abgeschoben wird. Darüber hinaus fordern wir die Durchführung eines fairen Verfahren unter Wahrung der rechtsstaatlicher Grundsätze und der Grundrechten der Inhaftierten in Deutschland.