Internationale Liga für Menschenrechte

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Der Weltflüchtlingstag mahnt: Die Grund – und Menschenrechte auf Asyl und Familieneinheit in Deutschland sind in großer Gefahr 

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Angesichts der sich immer weiter verschlechternden und ausgrenzenden Situation für schutzsuchende Menschen in Deutschland fordert die Internationale Liga für Menschenrechte die Einhaltung der national und international geltenden Gesetze und Rechtsprechungen für Asylsuchende. Zudem verurteilt die ILMR den Angriff auf die unabhängige Stimme der NGOs, die sich für die Wahrung der fundamentalen Rechte für geflüchtete Menschen einsetzt, sowie auf die Unabhängigkeit der Gerichte.

In seiner Botschaft zum Weltflüchtlingstag mahnt der UN-Generalsekretär Guterres angesichts der aktuellen Entwicklung in vielen Ländern und international: „Solidarität muss darin bestehen, die humanitäre Hilfe und Unterstützung bei der Entwicklung zu stärken, den Schutz und dauerhafte Lösungen, wie beispielsweise die Neuansiedlung auszuweiten und das Recht auf Asyl – eine tragende Säule des Völkerrechts – zu wahren. […] Am heutigen Tag würdigen wir das Schicksal der Millionen von Flüchtlingen, die gezwungen sind, vor Krieg, Verfolgung und Katastrophen die Flucht zu ergreifen […] Die Aufnahmegemeinschaften, häufig in den Entwicklungsländern, sind am stärksten belastet. Dies ist ungerecht und auf Dauer nicht tragbar. Doch während die Welt ihrer Aufgaben nicht gerecht wird, zeigen die Flüchtlinge selbst weiterhin außergewöhnlichen Mut, Widerstandsfähigkeit und Entschlusskraft. Wenn wir Ihnen die Chance geben, leisten Sie konstruktive Beiträge. Sie stärken die Volkswirtschaften, bereichern Kulturen und vertiefen soziale Beziehungen.“ 

Gerade in Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt, zeigt die aktuelle Entwicklung die Notwendigkeit, diesen Aufruf ernst zu nehmen. Die Internationale Liga für Menschenrechte äußert scharfe Kritik an dem aktuellen Kabinettsentwurf zur weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte BT-Drucksache 21/321. Der Gesetzentwurf stellt einen eklatanten Eingriff in das international garantierte Recht auf Familie dar und widerspricht menschenrechtlichen Grundprinzipien.  Die Internationale Liga für Menschenrechte weist darauf hin, dass die geplante Regelung zahlreiche Geflüchtete – darunter viele aus Bürgerkriegsländern wie Syrien – dauerhaft von ihren engsten Angehörigen trennt. Der Ausschluss von Eltern, Kindern oder Ehepartner*innen vom Familiennachzug führt in der Praxis zu jahrelangen Trennungen und psychischen Belastungen, insbesondere für Kinder. 

Darüber hinaus fordert die Internationale Liga für Menschenrechte eine Erweiterung des Begriffs der Familie, um auch diejenigen Familienformen mitzudenken, welche sich außerhalb des Rahmens der Ehe befinden und den Gedanken der Inklusion beinhalten.

Dabei sind die Rechte auf Ehe und Familie klar in internationalen und nationalen Rechtsnormen verankert: Artikel 6 Grundgesetz (GG), Artikel 8 Europäisch Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 7 EU-Grundrechtecharta und Artikel 10 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).  

Doch dies ist nicht der einzige Punkt, der Besorgnis erregt. Bürokratische Hürden, intransparente Verfahren und langwierige Wartezeiten sind die Regel und werden durch eine immer stärker werdende ausgrenzende Politik der deutschen Regierung noch intensiviert. Dies geht so weit, dass nach erfolgreicher Klage gegen die aktuelle Zurückweisungspolitik an den deutschen Grenzen, sogar das Gericht und die unterstützende Nichtregierungsorganisation Pro Asyl von höchster Regierungsebene angegriffen sowie eine klare Haltung gegen die Gerichtsentscheidung zum Ausdruck gebracht wurde.

Wir schließen uns dabei der Stimme der Neue Richter*innenvereinigung (NRV), die mahnt: 

„Als Richter*innen und Staatsanwält*innen dieses Landes sind wir beunruhigt über die Haltung des neuen Bundesinnenministers Dobrindt, der sich unbeeindruckt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Einhaltung des vorgesehenen sog. Dublin-Verfahrens zeigt, die ihm unmissverständlich die Rechtswidrigkeit der von ihm angeordneten Maßnahmen (VG Berlin, Beschluss v. 02.06.2025 – VG 6 L 191/25 –) bescheinigt.“ 

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert daher: 

  • Eine klare Orientierung an internationalen menschenrechtlichen Standards in der Asyl- und Migrationspolitik
  • Die vollständige Wiederherstellung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte sowie die Erweiterung des Familienbegriffs
  • Die Abschaffung diskriminierender Schutzstatusunterscheidungen
  • Den Schutz der Zivilgesellschaft sowie den sofortigen Stopp der Diffamationen
  • Die uneingeschränkte Einhaltung der Gewaltenteilung und die damit verbundene Achtung der Gerichtsentscheidungen 

Hierzu erklärt unser Vorstandsmitglied, Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz: 

„Wir sind nicht nur erschüttert über diese neue Stufe der Verletzung von Menschenrechten – ausgerechnet der schwächsten unserer Gesellschaft – wir halten fest an unseren Prinzipien im Geiste von Carl von Ossietzky. […] Wir wissen uns einig nicht nur mit den Betroffenen und ihren Organisationen, sondern auch mit engagierten Expertinnen und wichtigen Institutionen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und internationalen Institutionen wie dem UN Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD). Dieser hat bei seiner Sitzung in Genf vor einem Jahr bereits Deutschland wegen der Behandlung von Palästinenser:innen kritisiert (vergleiche den Bericht auf der Website der Eberhard Schultz Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation) und verlangt, dass die Demonstrations – und Vereinigungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.“ 

Berlin, den 20. Juni 2025 

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