Internationale Liga für Menschenrechte

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Kein „Lex Israel“ zu deutscher Staatsbürgerschaft und Staatsräson

Sachsen-Anhalt hat den Anfang gemacht, jetzt folgt eine Bundesratsinitiative der schwarz-grünen Landesregierung von NRW: Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung soll ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels werden. Im Unterschied zu Alteingesessenen wird damit Neubürgerinnen, Neubürgern eine besondere Verpflichtung gegenüber einem Drittstaat, in diesem Fall: Israel, auferlegt. Diese Einteilung in Staatsbürger:innen in unterschiedliche Kategorien lehnt die Internationale Liga für Menschenrechte entschieden ab. Für alle Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland gilt gleichermaßen das Grundgesetz.

Das betrifft ebenso die „deutsche Staatsräson“ gegenüber Israel. Obwohl rechtlich nicht definiert und beliebig aufzufüllen, erhält sie quasi-Verfassungsrang. Derartige Relativierungen des Grundgesetzes gefährden den Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte. Hinzu kommt: Jegliche Gleichsetzung einer staatlichen Entität mit einer bestimmten Bevölkerungsgruppe birgt gefährliche rassistische Verallgemeinerungen und Deutungsmuster.

Als Begründung für die zwei Seiten eines ungeschriebenen „Lex Israel“ führen seine Protagonisten den Willen zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und zur Bekämpfung von Antisemitismus an. Dafür tritt die Internationale Liga für Menschenrechte ohne Zweifel ein.

Kritik am Staat Israel und seiner aktuellen Politik ist notwendig für die Verteidigung der international geschützten Menschenrechte und steht unter dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Die gilt auch für heftig umstrittene Meinungen. Internationale Menschenrechtsorganisationen etwa haben in den letzen Jahren zahlreiche Berichte über die israelische Apartheid herausgegeben und kritisieren die israelische Kriegsführung in Gaza als Völkermord.

Im Sinn von Carl von Ossietzkys sieht die Internationale Liga für Menschenrechte für Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und von Individuen und Gruppen vor jeglicher Diskriminierung und Unterdrückung – nicht jedoch die bedingungslose Unterstützung eines Staates. 

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