Internationale Liga für Menschenrechte

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Neues zu unserer Dachorganisation FIDH

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Die FIDH wechselt ihren Namen!

Vom 23. bis 27. Oktober 2022 im Hôtel de Ville in Paris fand der 41. Kongress der FIDH statt. Insgesamt 180 Abgesandte von diversen Menschenrechtsorganisationen aus der ganzen Welt nahmen an dem Kongress teil, um für das gemeinsame Ziel, nämlich die Freiheit und Wahrung von Rechten und deren Verteidigung einzustehen. Gleichzeitig feierte dieses Jahr die Dachorganisation ihr 100-jähriges Bestehen.

An der diesjährigen Konferenz wurde am eine Namensänderung in der Satzung beschlossen: Der aktualisierte und neu beschlossene Name der Dachorganisation lautet im Original „Fédération Internationale pour les Droits Humains“ (FIDH) und somit in englischer Sprache „International Federation for Human Rights“. Der neue Namen löst den vorherigen französischen Namen „Fédération International des Ligues des Droits de l’Homme“ ab. Zudem wurde die Botswanische Menschrechtsaktivistin, Alice Mogwe, zur neuen Präsidentin der FIDH für drei Jahre wiedergewählt.

Folgende Resolutionen relevant für die Liga wurden beschlossen und sind ins deutsche übersetzt worden:

Resolution zum Verkauf von Waffen aus Frankreich in die Region Nordafrika und Naher Osten

von: Der Ligue des droits de l’Homme (LDH-Frankreich), Mwatana (Yémen) und dem Cairo Institute for Human Rights Studies (CIHRS)

Der 41. Kongress der Internationalen Föderation für Menschenrechte in Paris, Frankreich, vom 23. bis 27. Oktober 2022,

stellt mit Besorgnis fest, dass nach zehn Jahren der „Aufstände für die Würde“ und des erbitterten Kampfes für Demokratie und Menschenrechte in der Region des Nahen Ostens und Nordafrikas (MENA) sich die autokratischen Regime weiter gefestigt und sich die Menschenrechtsverletzungen verschlimmert haben, während die demokratischen Staaten oft selbstgefällig zuschauen und nicht direkt Hilfe und Unterstützung leisten, sondern insbesondere den Export von Waffen und Überwachungsausrüstung steigern,

beobachtet mit Besorgnis, dass die Länder der MENA-Region zu den wichtigsten Zielländern für Waffenexporte zählen: Die Einfuhren sind um 25 % gestiegen, „vor allem durch Saudi-Arabien (+61 %), Ägypten (+136 %) und Qatar (+361%)“, und befürchtet, dass diese Aufrüstungspolitik aus Kaufverträgen für Militär- und Überwachungsausrüstungen resultiert, die mit westlichen Staaten – insbesondere mit Frankreich, das derzeit an dritter Stelle der Waffenexportländern steht – abgeschlossen wurden und dass die fraglichen Verträge mit Diktaturen wie in Ägypten oder Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geschlossen werden, die eine große Verantwortung tragen für die für die weltweit schlimmste humanitäre Krise und für die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, die durch den Krieg im Jemen verursacht werden,

verweist darauf, dass Waffenverkäufe an autoritäre Regime einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, wenn die Gefahr besteht, dass ihr Einsatz zu Menschenrechtsverletzungen führt oder diese erleichtert, und dass diese Verstöße nicht bewiesen werden müssen; verweist ferner darauf, dass die französische Waffenexportregelung auf „Verbotsprinzip“ beruht und daher Herstellung, Handel, Lagerung und Ausfuhr von militärischem Materialnur mit staatlicher Genehmigung und unter staatlicher Kontrolle erfolgen können – Artikel L2335-4 des französischen Verteidigungsgesetzbuchs ermöglicht die Aussetzung, den Entzug oder die Änderung der erteilten Genehmigungen „aus Gründen der internationalen Verpflichtungen Frankreichs“ und dass diese nationale Regelung verhindern soll, dass in Frankreich hergestellte Rüstungsgüter zur Versorgung von bewaffneten Konflikten und Bürgerkriegen sowie zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen verwendet werden,

verweist darauf, dass alle von der FIDH, ihren Mitgliedsorganisationen und zahlreichen anderen Menschenrechtsorganisationen durchgeführten Untersuchungen frühere und gegenwärtige Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte durch alle Kriegsparteien im Jemen dokumentiert haben; die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführten Koalitionsstreitkräfte verstoßen ständig gegen die Regeln des bewaffneten Konflikts – Seeblockade, gezielte Angriffe auf Zivilisten, willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, Folter und andere unmenschliche Handlungen sind zum täglichen Schicksal der Jemeniten geworden; dennoch verkauft Frankreich weiterhin Waffen, die in diesem Konflikt eingesetzt werden, und liefert nachrichtendienstliche Informationen, logistische Unterstützung, Zielhilfe und Ausbildung für die Koalitionstruppen. Unsere Forschung hat darüber hinaus die Verantwortung der französischen Regierung und mehrerer französischer Unternehmen für die blutige Niederschlagung der Aufstände in Ägypten seit der Machtübernahme durch General Abdel Fattah al-Sissi. Durch die Versorgung des Regimes mit Militär- und Überwachungsmaterial und die Ausstattung der ägyptischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit leistungsfähigen digitalen Werkzeugen tragen die französischen Behörden und Unternehmen zum Aufbau einer orwellschen Kontrollstruktur bei, mit der jeder Versuch einer abweichenden Meinung oder Mobilisierung unterdrückt wird. Indem sie im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus oder sogenannter strategischer Bündnisse Exportvereinbarungen für Waffen und Überwachungsgeräte mit besonders repressiven Regimen treffen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, trägt Frankreich dazu bei, den Konflikt im Jemen zu verlängern und das Leiden des jemenitischen Volkes und die Unterdrückung von zehntausenden Menschenrechtsaktivisten und politischen Gegnern in diesem Land,

verurteilt die Heuchelei der französischen Regierung, die hartnäckig leugnet, dass französische Militär- und Überwachungsausrüstung zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen beiträgt, obwohl mehrere NGO-Berichte und ein gegenteiliger Vermerk der Direktion des militärischen Nachrichtendienstes des französischen Streitkräfteministeriums vorliegen; der Vermerk spricht sich auch gegen den mangelnden Willen der französischen Behörden aus, ihren nationalen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die anhaltende Intransparenz der mit diesen in Kriege verwickelte Regime abgeschlossenen Rüstungsverträge zu beheben, eine Zuständigkeits- und Verantwortungskette zu schaffen und der vorherrschenden Straflosigkeit ein Ende zu setzen.

Resolution zum israelischen Apartheidsregime gegen das palästinensische Volk

von: Al-Haq (Palästina)

Die FIDH ist zutiefst besorgt über die eskalierende Menschenrechtslage gegenüber dem palästinensischen Volk, die sich in der zunehmenden unnötigen und unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt, der anhaltenden Politik der Zwangsumsiedlung und der Aneignung von Eigentum auf beiden Seiten der Grünen Linie sowie der massiven Unterdrückung des Widerstands zeigt;

in Anbetracht der Tatsache, dass Israels Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen das palästinensische Volk ihre Wurzeln in einem siedler-kolonialen Regime und einem institutionalisierten Regime der systematischen Beherrschung und Unterdrückung des palästinensischen Volkes haben, was dem Verbrechen der Apartheid gleichkommt,

In Anbetracht der Tatsache, dass Apartheid im Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 und im Römischen Statut von 1998 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert und verboten ist, um unmenschliche Handlungen zu erfassen, die mit dem Ziel begangen werden, die ethnisch Vorherrschaft und Unterdrückung einer ethnischen Gruppe über eine andere ethnische Gruppe herzustellen und aufrechtzuerhalten;

Das israelische Apartheidregime gegen das palästinensische Volk wird belegt durch:

  1. diskriminierende Gesetze, politische Entscheidungen und Praktikenseit 1948, insbesondere in den Bereichen Land und Nationalität, die das palästinensische Volk und die jüdischen Israelis eindeutig voneinander trennen, um die Fortsetzung von Vertreibung, Enteignung und jüdisch-israelischer Vorherrschaft zu gewährleisten;
  2. strategische Fragmentierung des palästinensischen Volkes, einschließlich der palästinensischen Bürger Israels, der Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten und die palästinensischen Flüchtlinge und Exilanten im Ausland. Indem den palästinensischen Flüchtlingen das Recht auf Rückkehr verweigert und deren Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit eingeschränkt wird sowie durch die Blockade des Gazastreifens und die Annexion Jerusalems sorgt Israel dafür, dass die zersplitterten Palästinenser nicht in der Lage sind, sich zu treffen, sich zusammenzuschließen, zusammenzuleben und ihr unveräußerliches kollektives Recht auf Selbstbestimmung auszuüben;
  3. institutionalisierte Bemühungen, den Widerstand der Palästinenser durch exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, kollektive Bestrafung sowie Verleumdungs- und Delegitimierungskampagnen auszuschalten

Betonung der zunehmenden Anerkennung der israelischen Apartheid durch UN-Mitgliedsstaaten, Parlamente, UN-Vertragsorgane, UN-Menschenrechtsexperten und palästinensische, internationale und israelische Menschenrechtsorganisationen;

In der Erkenntnis, dass die Anerkennung der israelischen Apartheid der Anfang des langen Weges zur Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung des palästinensischen Volkes ist;

unter Betonung der Tatsache, dass das Verbrechen der Apartheid gegen die Menschlichkeit Verpflichtungen erga omnes auslöst, diese illegale Situation nicht anzuerkennen, keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Apartheidregimes zu leisten und auf die Beendigung der illegalen Situation gemeinsam hinzuwirken;

  1. Aufruf an Drittstaaten, anzuerkennen, dass Israels diskriminierende Gesetze, Policies und Praktiken ein Apartheidregime über das palästinensische Volk errichtet haben und weiterhin aufrechterhalten sowie positive und wirksame Schritte zu unternehmen, um Israels illegale Besetzung und sein Apartheidregime zu beenden, unter anderem durch die Verhängung von Sanktionen und Gegenmaßnahmen, die Beendigung des militärisch-sicherheitspolitischen Handels und der Zusammenarbeit mit Israel und die Verabschiedung von Rechtsvorschriften zum Verbot des Handels mit illegalen israelischen Siedlungen.
  2. Aufruf an Drittstaaten, die größtmögliche politische, institutionelle und materielle Unterstützung zu leisten, damit die im Mai 2021 eingesetzte Untersuchungskommission ihr Mandat ungehindert fortsetzen kann;
  1. Aufruf an die Vereinten Nationen, den UN-Sonderausschuss gegen Apartheid und das UN-Zentrum gegen Apartheid wieder einzusetzen;
  1. Aufruf an Israel, alle Gesetze aufzuheben und alle Policies und Praktiken zu beenden, die direkt oder indirekt die Wahrnehmung der Menschenrechte durch rassistische Unterscheidungen beeinträchtigen;
  1. Aufforderung an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Überprüfung der Situation in Palästina abzuschließen.

Dringende Resolution zur Situation und kürzlichen Entwicklungen in der Türkei

İnsan Haklari Derneği / Menschenrechtsvereinigung (IHD) – Türkei

Der Kongress der FIDH, der vom 23. bis 27. Oktober 2022 in Paris, Frankreich, stattfindet, möchte die Aufmerksamkeit auf die sich rapide verschlechternde Menschenrechtssituation in der Türkei lenken, insbesondere auf die Herausforderungen, denen sich Menschenrechtsverteidiger und andere zivilgesellschaftliche Akteure infolge eines ernsthaften demokratischen Rückschritts und einer zunehmenden Verengung des zivilgesellschaftlichen Raums gegenübersehen, und die Behörden in der Türkei auffordern, die in dieser Resolution angesprochenen Bedenken unverzüglich und wirksam anzugehen.

in Anbetracht der Tatsache, dass die Türkei nach dem Verfassungsreferendum vom 16. April 2017, das im Rahmen des Ausnahmezustands abgehalten wurde, zu einem Präsidialsystem übergegangen ist, das auf einer Ein-Personen-Regel basiert, und dass dieses System mit den Wahlen im Jahr 2018 in Kraft getreten ist;

angesichts der Tatsache, dass sich die Türkei unter dem neuen System weiter von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hatdurch die Verfolgung einer Politik, die darauf abzielt, politische Gegner und Menschenrechtsverteidiger zu schikanieren, durch die Instrumentalisierung des Anti-Terror-Gesetzes (ATL) und der Strafgesetzgebung sowie durch die Verschärfung der Repressionen;

mit der Feststellung, dass Angriffe, einschließlich Verleumdungskampagnen, Auflösungen und Menschenrechtsverletzungen gegen politische Gegner, Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft systematisch geworden sind und zu schwerwiegenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie zu einer erheblichen Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums;

besorgt über die Auswirkungen, die dies auf die Zivilgesellschaft insgesamt hat, einschließlich der abschreckenden Wirkung, die der politische Diskurs und repressive Maßnahmen auf zivilgesellschaftliche Akteure haben können;

unter Verurteilung des Versäumnisses des Staates, Schikanen gegen zivilgesellschaftliche Akteure unverzüglich, gründlich, unabhängig und unparteiisch zu untersuchen, was wiederum dazu beiträgt, Angriffe durch nicht-staatliche Akteure zu legitimieren und ein Klima der Straflosigkeit für die Täter zu fördern;

im Bedauern darüber, dass die Türkei es immer wieder versäumt hat, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen und den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats nachzukommen, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger, politische Gegner und andere zivilgesellschaftliche Akteure freizulassen, insbesondere in Anbetracht der Entscheidungen des EGMR in den Fällen Kavala und Demirtas (Nr. 2) sowie des vom Ministerkomitee am 20. und 22. September 2022 gegen die Türkei eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtumsetzung des Kavala-Urteils;

unter Hinweis darauf, dass mehrere unter dem Ausnahmezustand erlassene Maßnahmen immer noch in Kraft sind und/oder weiterhin ihre Auswirkungen zeigen, einschließlich der Maßnahmen zur Entlassung aus öffentlichen Ämtern, und dass das zur Untersuchung ihrer Rechtmäßigkeit eingesetzte Organ die vom Europarat geforderte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht erfüllt und denjenigen, deren Rechte verletzt wurden, keinen wirksamen Rechtsbehelf gewährt hat;

in der Erkenntnis, dass das Recht auf politische Teilhabe und Vertretung von Oppositionspolitikern, insbesondere der Demokratischen Volkspartei (HDP), immer wieder verletzt wurde, unter anderem durch die Aufhebung der parlamentarischen Immunität ihrer Mitglieder, ihre Amtsenthebung und den Versuch, die Partei aufzulösen;

besorgt über die Entscheidung der türkischen Behörden, aus der Istanbul-Konvention auszutreten, und über die von der Zivilgesellschaft in der Türkei gesammelten Daten, die eine Zunahme der Gewalt gegen Frauen und gegen Menschen mit LGBTQI+ sowie der häuslichen Gewalt nach dem Austritt zeigen;

stellt fest, dass der Friedensprozess zur Lösung der „Kurdenfrage“ seit langem ins Stocken geraten ist, und bekräftigtwie wichtig es ist, dass ein neuer Prozess eingeleitet wird, um die Frage mit demokratischen und gewaltfreien Mitteln zu lösen.

Der 41. Kongress der FIDH fordert die türkischen Behörden dringend auf:

  1. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei, u.a. die Einstellung des Missbrauchs des Strafrechtssystems, insbesondere des ATL, zum Nachteil von Andersdenkenden und die Beendigung jeglicher Schikanen gegen sie. Dazu gehört auch die Einstellung aller Ermittlungen und Verfolgungen von Menschenrechtsverteidigern, einschließlich der Ko-Vorsitzenden der Menschenrechtsvereinigung Öztürk Türkdoğan und Eren Keskin, und die Freilassung der Inhaftierten, einschließlich der sieben im Gezi-Prozess verhafteten Aktivisten, den Vorsitzenden der Progressiven Anwaltsvereinigung (ÇHD) und Rechtsanwalt Selçuk Kozağaçlı und andere Anwälte, die das Recht auf ein faires Verfahren verteidigt haben, um die Schikanen gegen die Medien, insbesondere gegen kurdische Medien und politische Gegner, die auf der Grundlage des ATL untersucht und verfolgt werden, zu beenden;
  2. Gewährleistung der Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen, und des Rechts, die Menschenrechte zu verteidigen, unter anderem durch Aufhebung der Beschränkungen dieser Rechte, und Gewährleistung, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Akteure in einem Umfeld agieren können, das ihrer Ausübung förderlich ist. Dazu gehört, dass den Samstagsmüttern und anderen Familienangehörigen der Verschwundenen sowie Menschenrechtsverteidigern erlaubt wird, friedliche Mahnwachen aufdem Galatasaray-Platz in Istanbul abzuhalten, indem das seit dem 28. August 2018 geltende Verbot aufgehoben wird. Dazu gehört auch die Aufhebung des Verbots von Mahnwachen und Protesten zur Unterstützung des Rechts auf ein faires Verfahren, das in der Türkei grob verletzt wird, und des Rechts der Opfer, Gerechtigkeit zu suchen und zu erhalten, insbesondere in den Prozessen gegen Şenyaşar, Çorlu, Umut Gündüz, Hendek, das Massaker am Bahnhof von Ankara vom 10. Oktober und das Massaker von Suruç vom 20. Juli;
  3. Beendigung von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger und andere Akteure der Zivilgesellschaft, u.a. durch die unverzügliche, wirksame, gründliche und unparteiische Untersuchung von Angriffen auf staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Unterlassung der Untergrabung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure und der Legitimierung von Angriffen auf sie;
  4. Einstellung der gegen NGOs wie die Tarlabaşı Community Center Association, die We Will Stop Femicides Platform Association und DİAYDER eingeleiteten Auflösungsverfahren und Beendigung der gegen sie und andere Organisationen gerichteten Schikanen, einschließlich administrativer Schikanen;
  5. Unverzügliche und vollständige Umsetzung der Entscheidungen des EGMR und der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger undpolitische Gegner und Anordnung ihrer Freilassung. Dazu gehört die unverzügliche und vollständige Umsetzung der Entscheidungen des EGMR in den Fällen Kavala und Demirtaş, in denen der Gerichtshof feststellte, dass ihre Inhaftierung politisch motiviert warund gegen Artikel 10, 5.1 und 5.3 in Verbindung mit Artikel 18 EMRK sowie gegen Artikel 3 des Protokolls Nr. 1 im Fall von Herrn Demirtaş und gegen Artikel 5.4 und 5.1.c in Verbindung mit Artikel 18 im Fall von Herrn Kavala verstieß, und ihre Freilassung anordnete. Dazu gehört auch die Umsetzung der EGMR-Entscheidung in der Rechtssache Encü und andere gegen die Türkei in Bezug auf HDP-Abgeordnete, deren parlamentarische Immunität aufgehoben wurde, um sie zu inhaftieren, und die Anordnung ihrer Freilassung;
  6. Achtung undGewährleistung des Rechts auf politische Vertretung und Teilhabe, auch für die 451 Politiker, die derzeit aufgrund ihrer Arbeit mit einem politischen Verbot belegt sind; Einhaltung der EGMR-Rechtsprechung in dem gegen die HDP, die drittgrößte politische Partei in der Türkei, angestrengten Auflösungsverfahren; Freilassung und Wiedereinsetzung von Bürgermeistern der Partei der Demokratischen Regionen (DBP) und der HDP, die im Rahmen des SoE ihres Amtes enthoben und durch staatliche Treuhänder ersetzt wurden;
  7. Auflösung der Untersuchungskommission zu den SoE-Maßnahmen, die die Wiedereinstellungsanträge von 126.000 aufgrund von Notstandsdekreten entlassenen Staatsbediensteten prüfen soll, da sie die vom EGMR festgelegten Kriterien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht erfüllt, und Sicherstellung der Wiedereinstellung der unrechtmäßig entlassenen Staatsbediensteten;
  8. die Entscheidung über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention rückgängig zu machen und sicherzustellen, dass das Recht von Frauen und LGBTQI+-Personen, frei von Gewalt, einschließlich häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, und Diskriminierung zu sein, in der Türkei gesetzlich und in der Praxis gewährleistet ist;
  9. Wiederaufnahme des Friedensprozesses zur Lösung der „Kurdenfrage“, die auf die Gründung der Republik zurückgeht, mit demokratischen und gewaltfreien Mitteln, aufbauend auf Erfahrungen in anderen Ländern und unter Nutzung des zwischen 2013 und 2015 eingeleiteten Prozesses, um einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten;
  10. Befolgung der Empfehlungen in den drei Berichten, die von İHD und der Beobachtungsstelle (FIDH/OMCT) 2020, 2021 und 2022 über den zivilen Raum in der Türkei veröffentlicht wurden.

Verweis auf mehrere Informationen zum Kongress: https://www.fidh.org/en/about-us/What-is-FIDH/41st-congress-international-federation-for-human-rights-fidh-is-100

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