Gemeinsame Erklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zum Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens
Das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die NPD ist gescheitert – bereits zum zweiten Mal. Schon zu Beginn des Verfahrens waren die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages zumindest offen. Damals hatten die Internationale Liga für Menschenrechte und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen erhebliche verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken formuliert, insbesondere müsse die NPD auch das reale Potential für eine unmittelbare Gefahr für Demokratie und Verfassung haben, um verboten werden zu können. Und sie hatten darauf hingewiesen, dass ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NPD nicht ersetzen kann.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Verbotsantrag des Bundesrates abzulehnen, kann die neonazistische Partei zwar künftig darauf verweisen, dass sie nicht verboten sei, doch das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachtet, mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist und eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ aufweist. Allerdings sei die Partei derzeit als Kleinstpartei mit wenig Kapazität, Resonanz und Wählerstimmen zu unbedeutend, um ein Verbot zu rechtfertigen. Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheine ausgeschlossen. Welche Auswirkungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für den Umgang mit der Partei haben wird, ist noch nicht vollständig abzusehen. Es darf jedenfalls nicht passieren, dass dieses Urteil als „Persilschein“ für die NPD begriffen wird.
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