Pressemitteilung (pdf)
Do, 26.02.2015 um 19:00 | Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Die „Individuellen Menschenrechte“ (Grund- und Freiheitsrechte wie Presse- und Meinungsfreiheit oder Folterverbot) sind in aller Munde.
Was aber sind „Soziale Menschenrechte“?
Wie können sie durchgesetzt werden?
Solche Fragen sollen von den eingeladenen Referenten aufgeworfen und mit dem Publikum diskutieren werden.
Podium: Dr. Gisela Penteker, Vorstand IPPNW; Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt.
Moderation: Eckart Spoo
Bei den sozialen Menschenrechten handelt es sich nach inzwischen herrschender Meinung um mehr als nur ein symbolisches Konzept. Es sind juristische Instrumente zur Absicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle. Dazu gehören z.B. die völkerrechtlich seit 1966 im UN-Sozialpakt verankerten Rechte auf Arbeit, Gesundheit, Bildung und Wohnung. Deutschland entzieht sich der längst überfälligen Umsetzung durch die Weigerung, das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren. Wären derartige Menschenrechte auch in Deutschland rechtsverbindlich anwendbar, könnten sich die Lebensbedingungen von Geflüchteten, geringfügig Beschäftigten, sowie von Erwerbs- und Obdachlosen in vielerlei Hinsicht erheblich verbessern, den Betroffenen wäre zudem die Möglichkeit gegeben, ihre Rechte auch individuell und kollektiv einzuklagen.
Brot und Käse, Wasser und Wein stehen bereit.
Veranstalter:
Ossietzky (Redaktion) Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft;
Internationale Liga für Menschenrechte e. V.;
Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte;
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation