Internationale Liga für Menschenrechte

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PM: Zensus 2011 verstößt gegen Informationelle Selbstbestimmung

„Zensus 2011 ist missbrauchsanfällig
und verstößt gegen Informationelle Selbstbestimmung“

Internationale Liga für Menschenrechte hält Proteste gegen Volkszählung 2011
weiterhin für gerechtfertigt und unterstützenswert

In diesem Jahr wird bundesweit eine neue Volkszählung – der Zensus 2011 – durchgeführt. Die Umsetzung läuft in Bund und Ländern auf Hochtouren. Nach Auffassung der Liga ist dieses Vorhaben verfassungs- und datenschutzrechtlich hochproblematisch. Dazu erklärt Liga-Vizepräsident Rolf Gössner:

 

„Der Zensus 2011 ist nicht nur aufwändig und teuer, sondern führt den verhängnisvollen Trend zur Verdatung der Bevölkerung fort. Dabei wird diese Volkszählung – entgegen den Werbebotschaften aus Politik und Wirtschaft – keine politischen und wirtschaftlichen Fehlplanungen verhindern, denn aus aktuellen Zahlen erfolgt nicht zwangsläufig eine bessere und gerechtere Politik. Vor allem aber ist der Zensus 2011 in hohem Maße missbrauchsanfällig und dürfte in wesentlichen Punkten gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung verstoßen.“  

Mit dem registergestützten Zensus ist eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung von persönlichen Daten der gesamten Bevölkerung aus diversen staatlichen Registern verbunden – ohne Einwilligung der Betroffenen. Ein erheblicher Bevölkerungsanteil wird darüber hinaus verpflichtet, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten – bundesweit sollen etwa acht Millionen Menschen betroffen sein, die von rund 80.000 Erhebungsbeauftragten „interviewt“ werden sollen. Außerdem müssen alle rund 18 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer sowie alle Bewohner sensibler Sonderbereiche (Seniorenheime, Psychiatrische Krankenhäuser, Kasernen, Gefängnisse etc.) detaillierte Auskünfte geben. Im Falle der Verweigerung kann die Auskunftsbereitschaft aller Betroffenen auch mit Zwangs- und Bußgeldern erzwungen werden.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die gegen den Zensus gerichtete Verfassungsbeschwerde von Bürgerrechtlern, die von über 13.000 Menschen unterstützt wurde (www.vorratsdatenspeicherung.de), Ende September vorigen Jahres nicht zur Entscheidung angenommen. Doch die Liga hält auch danach ihre rechtlichen Bedenken und ihre rechtspolitische Kritik aufrecht – zumal dieser Gerichtsbeschluss letztlich aus formalen, nicht aus inhaltlich-verfas­sungs­recht­lichen Gründen erfolgt ist. Proteste gegen die Volkszählung 2011, die bundesweit über 700 Mio. Euro kosten wird, sind auch weiterhin gerechtfertigt.

Rolf Gössner fasst die Kritik am Zensus 2011 und am zugrunde liegenden Gesetz so zusammen:

  • „Mit den zweckentfremdeten Informationen aus diversen staatlichen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung, entstehen hoch problematische Personenprofile.
  • Die Daten werden in einer Zentraldatenbank zusammengeführt und können über eindeutige Ordnungsnummern verknüpft bzw. zugeordnet werden – obwohl das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikations- oder Personenkennziffer bereits in früheren Urteilen untersagt hatte.
  • Die erhobenen und verknüpften Daten werden nicht etwa unmittelbar nach ihrer Auswertung gelöscht, sondern bleiben bis zu vier Jahre lang gespeichert und über die Ordnungsnummern zu heiklen Personenprofilen verknüpfbar.
  • Diese mangelhafte Anonymisierung ist eine große Gefahr für Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit. So entsteht für einen langen Zeitraum eine riesige, schwer kontrollierbare zentrale Datensammlung mit erheblichem Missbrauchspotential, wie es allen großen Datenbanken eigen ist.“

Hintergrund-Informationen auf Seite 2 sowie weitere Infos und Ratschläge unter: www.zensus11.de

 

Hintergrundinfos: Zensus 2011 – eine neue Volkszählung mit verfassungsrechtlichen Tücken

I. Der bundesdeutsche Zensus 2011 geht auf eine EU-Vorgabe zurück, die erstmals gemeinschaftsweit eine Zählung der Bevölkerung, der Haushalte sowie Wohnungen in allen Mitgliedsstaaten zwingend für 2011 vorschreibt. Ziel ist es, in allen EU-Mitgliedsstaaten nach gleichen Kriterien erzielte, vergleichbare Ergebnisse zu gewinnen, um für künftige Planungen gewappnet zu sein. Der Bundestag hat zur Umsetzung das Zensusgesetz vom 8.07.2009 (BGBl. I S. 1781) beschlossen. Die Durchführung des Zensus obliegt weitgehend den Bundesländern, die dafür eigens Ausführungsgesetze erlassen mussten bzw. noch müssen. Die Umsetzung läuft auf Hochtouren. Stichtag der Erhebung ist der 9.05.2011. Erhebungszeitraum zwischen Mai und Dezember 2011 (bis spätestens Mitte 2012). Erste Ergebnisse aus dieser Erhebung werden erst 18 Monate nach dem Stichtag erwartet. Bundesweit wird der Zensus über 700 Mio. Euro kosten.

Der Zensus soll Basis- und Strukturdaten liefern über Bevölkerung, Migration, Alter, Familienstand, Erwerbstätigkeit, Wohnsituation etc., auf denen dann politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Kommunen aufbauen sollen. Es geht dabei u. a. um den demografischen Wandel, um Infrastrukturplanung und den Länder- und kommunalen Finanzausgleich. Doch auch mit neueren Zahlen und Statistiken aus dem Zensus 2011 sind politische und wirtschaftliche Fehlplanungen nicht auszuschließen, zumal diese in der Regel nicht auf fehlenden oder veralteten Daten beruhen, sondern auf einer falschen Bewertung oder auf einer verfehlten und interessegeleiteten Verteilungspolitik.

II. Ablauf und Besonderheiten des Zensus 2011:

1. Anders als bei früheren Volkszählungen werden mit dem registergestützten Zensus zunächst personenbezogene Informationen aus zahlreichen staatlichen Registern zusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen, wie die Liga kritisiert, und unter Zweckentfremdung der ursprünglich für andere Ziele erfassten Daten. Die teils sensiblen Daten werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, den Agenturen für Arbeit sowie aus ‚allgemein zugänglichen Quellen‘ abgefragt. Dazu gehören neben den Grundmeldedaten etwa auch Angaben zu Schulabschluss und Ausbildung, Eheschließungen und –scheidungen, Religion, Wohnungsstatus, Anschrift des Wohnungsgebers, Beruf, Arbeitsort und -stätte, Branche und Arbeitslosenstatus (etwa „nicht zu aktivierende Person“) etc.

2. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil der Bevölkerung – bundesweit bis zu zehn Prozent oder acht Millionen Bürger/innen – gezwungen, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die buß-/zwangsgeld­bewehrte Heranziehung als zu befragende Person hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt: Die Fragen sind dennoch unmittelbar, also auch schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu beantworten. Für diese Haushaltsstichproben werden bundesweit rund 80.000 Erhebungsbeauftragte (Interviewer) benötigt, die zu diesem „Ehrenamt“ auch verpflichtet werden können.

Die Erhebungsbeauftragten fragen im Verlaufe ihrer Befragungsaktionen und Hausbesuche nach Geschlecht, Geburtsort und –land, Alter, Staatsangehörigkeit, Ausbildung, Familienstand, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Haushaltsgröße, Familientyp, ausgeübtem Beruf, Berufsstellung und Erwerbsstatus. Auch sensible und diskriminierungsträchtige Fragen nach dem Migrationshintergrund sind vorgesehen sowie – anders als es die EU-Vorgabe vorschreibt – nach der Religionszugehörigkeit; insbesondere Muslime sollen differenzierte Angaben machen, so etwa, ob sie sich dem sunnitischen, schiitischen oder alevitischen Islam zugehörig fühlen.

3. Über diese Stichprobenerhebungen hinaus sind alle rund 18 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, postalisch Auskünfte über ihre Immobilien zu erteilen – etwa über Größe und Alter der Gebäude, wie sie genutzt werden, wie viele Leute dort wohnen und wie die Wohnungen ausgestattet sind; über Wohnungseigentumsverhältnisse, Heizungsart, Zahl der Wohnungen und Räume, WC, Badewanne oder Dusche, Art der Nutzung. Auch alle Bewohner sensibler Sonderbereiche werden erfasst, ob in Gemeinschaftsunterkünften, (Senioren-) Wohnheimen, Krankenhäusern, Psychiatrie, Kasernen oder Gefängnissen – diese Vollerhebung birgt die Gefahr sozialer Stigmatisierung und Diskriminierung.

III. Die zweckentfremdeten Informationen aus diversen staatlichen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung werden zentral gespeichert. Sie können über eindeutige Ordnungsnummern zugeordnet und zu Personenprofilen verdichtet werden – obwohl das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikations- oder Personenkennziffer bereits früher untersagt hatte.

Die gesammelten und zentral zusammengeführten Daten werden nicht etwa unverzüglich nach ihrer Auswertung gelöscht, sondern sollen bis zu vier Jahre lang gespeichert und über die Ordnungsnummern zu heiklen Personenprofilen verknüpfbar bleiben. So entsteht für einen langen Zeitraum eine riesige, schwer kontrollierbare zentrale Datensammlung mit hohem Missbrauchspotential, wie es allen großen Datenbanken eigen ist. Die damit verbundene mangelhafte Anonymisierung ist eine große Gefahr für Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit.

Weitere Informationen und Ratschläge: www.zensus11.de / Offizielle Website der Statist. Ämter::  www.zensus2011.de

Weiterführende Literatur: Rolf Gössner, Gefährlich gefräßige Datenkraken, in: OSSIETZKY (Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft) Nr.  20/2010 vom 2.10.2010; www.sopos.org/aufsaetze/4ca5d8703e6be/1.phtml

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