Nach einem Gesetz, das im Bundestag am 9. November 2007 verabschiedet wurde, muss ab 2008 jeder Telekommunikationsanbieter für 6 Monate alle Nutzerdaten auf Vorrat speichern.Damit soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.
„Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen. “ (s. unten link)
Ich meine, dass hier ein Übergriff auf das von vielen von uns seinerzeit erreichte informationelle Selbstbestimmungsrecht und insgesamt auf persönliche und bürgerliche Grundrechte, wie Postgeheimnis, Meinungsfreiheit, Rechtsschutz.
Daher verbinde ich meine Wünsche mit der Bitte zu prüfen, ob eine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde (s. u.) für Sie/Dich infrage kommt, damit nicht zuletzt auch unsere Freiheiten 2008 und in den Jahren danach uns erhalten bleiben und ausgebaut werden können.
Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit und natürlich, natürlich auch meine besten Wünsche für ein schönes Weihnachtsfest und ein erdenklich gutes 2008
Fanny-Michaela Reisin
Heute letzte Chance!
Wer die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung – die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte – noch unterstützen möchte, muss sich beeilen. Die Vollmachten müssen bis 24.12.2007 eingehen – dann läuft die Frist ab.
Worum geht es und wie geht es?
In Sachen geplanter Vorratsdatenspeicherung – das Gesetz ist am 9.11. vom Bundestag beschlossen worden – wird derzeit eine „Massen-Verfassungsbeschwerde“ von dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik zum Bundesverfassungsgericht vorbereitet, die bereits von zig-tausend Leuten unterstützt wird. Diese Verfassungsbeschwerde ist politisch gesehen eine Art „Unterschriftensammlung zum Bundesverfassungsgericht“, juristisch aber eine vollwertige Verfassungsbeschwerde; sie wird also im Namen all derjenigen erhoben, die sie unterstützen. Die Unterstützung setzt voraus, dass man den Anwalt zur Vertretung bevollmächtigt. Kosten fallen keine an auch wenn die Verfassungsbeschwerde verloren gehen sollte!
Erstbeschwerdeführer sind:
- Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld),
- RA Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
- Dr. Patrick Breyer (AK Vorratsdatenspeicherung)
So geht’s:
Informationen unter: www.vorratsdatenspeicherung.de
- Ausfüllen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/51/70/ und absenden
- Vollmacht GLEICH ausdrucken
- Vollmacht GLEICH ausfüllen
- und GLEICH via POST wegschicken
WICHTIG: DIE VOLLMACHT muss unterschrieben und postalisch versendet werden.
Die Verfassungsbeschwerde wird eingelegt, sofern/sobald der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und dieses im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird (vergleiche dazu das Schreiben des AK Vorratsdatenspeicherung an Bundespräsident Horst Köhler).
Pingback: 24stunden.de » Achtung! Sie werden überwacht…