FIDH und Liga fordern gemeinsam deutliche Nachbesserungen im Interesse der Menschenrechte.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Lieferkettengesetz (LkSG) soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und der Umweltstandards dienen, indem es verpflichtend Anforderungen an große Unternehmen und ihre Lieferketten festlegt. Nach der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) im Jahr 2011 gab sich Deutschland einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, in welchem eher unverbindlich daran erinnert wurde, dass Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten die Menschenrechte bei ihren Geschäftstätigkeiten achten sollten. Doch zehn Jahre später zeigt eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, dass nur ein sehr kleiner Teil der deutschen Unternehmen bereit ist, ihren Sorgfaltspflichten auf freiwilliger Basis angemessen nachzukommen.
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