Vor 70 Jahren verkündete der Parlamentarische Rat in einer feierlichen Sitzung – nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsmächte – das Grundgesetz, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dieses historische Ereignis wird zu Recht gefeiert – haben wir doch ein Grundgesetz, um das uns viele in der Welt beneiden. Es war eine historisch angemessene Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit dem Faschismus und zwei verheerenden Weltkriegen – wenn auch von heute aus betrachtet mit einigen Defiziten und späteren „Verstümmelungen“, wie es der Schriftsteller Navid Kermani ausgedrückt hat.
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