Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Sonntag, 5. Mai 2019

Gemeinnützigkeit sichern – Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig: Eine vielseitige politische Zivilgesellschaft belebt unsere Demokratie. Sie fördert die Meinungsbildung und regt im Interesse des Gemeinwohls Debatten an. Sie gibt mehr Menschen die Chance, sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen zu beteiligen.

Doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das wollen wir ändern und Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen.
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Freitag, 1. März 2019

Gemeinnützigkeit: Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks ‚Volksbildung‘ gefährdet tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt.
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