Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Donnerstag, 16. Januar 2020

Berufsverbote-Politik der 1970er/80er Jahre und kein Ende: Ein dunkles, nicht aufgearbeitetes Kapitel bundesdeutscher Geschichte

„Berufsverbote“ hat es in der Bundesrepublik nach offizieller Lesart nie gegeben. Doch auch wer frühere Berufsverbote nicht leugnet, sitzt nicht selten der gängigen Meinung auf: Berufsverbote aus politischen Gründen gehören der Vergangenheit an. Doch es gibt sie immer wieder und auch heute noch. Erinnert sei insoweit an den Realschullehrer und Antifaschisten Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg: Ihm hatte die damalige CDU-Kultusministerin 2004 – trotz Qualifikation – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert. Zur Last gelegt wurde ihm sein linkspolitisch-antifaschistisches Engagement u.a. in der linken Rechtshilfe-Organisation „Rote Hilfe“ und in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“. Deshalb musste er sich durch die Instanzen klagen: 2007 ist das Berufsverbot nach fast vier Jahren in zweiter Instanz endlich für rechtswidrig erklärt und Michael C. daraufhin in den Schuldienst eingestellt worden. Auf gerichtlichem Wege konnte er Schadensersatz als Wiedergutmachung für erlittene Nachteile erzwingen – eine Ausnahme in der Geschichte bundesdeutscher Berufsverbotsfälle. Dennoch ist seine Überwachung durch den „Verfassungsschutz“ 2016 gerichtlich für rechtens und die Weigerung des „Verfassungsschutzes“, seine Akte aus Geheimhaltungsgründen offenzulegen für gerechtfertigt erklärt worden.
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Donnerstag, 16. Januar 2020

Dialog statt Kriminalisierung – Für einen radikalen Wandel der europäischen und deutschen Türkei- und Kurdenpolitik

Auf Grundlage des europaweit einmaligen PKK-Betätigungsverbots werden die Grundrechte der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie politische Betätigung von Kurdinnen und Kurden massiv beschränkt. Demonstrationsverbote und Razzien, Durchsuchungen von Privatwohnungen, Vereinen, Druckereien, Redaktionen und Verlagen, Beschlagnahmen und Inhaftierungen sind immer wieder an der Tagesordnung. Rolf Gössner plädiert angesichts dieser Politik der Kriminalisierung und Ausgrenzung für einen offenen Dialog mit der kurdischen Seite. Angesichts des anhaltenden Kriegs der türkischen Regierung gegen die kurdische Bevölkerung, angesichts der neuen Rolle der KurdInnen im Nahen und Mittleren Osten und im Abwehrkampf gegen den IS-Terror kommen der EU und der Bundesrepublik eine gesteigerte Verantwortung zur Aussöhnung und Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts zu. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es eines radikalen Wandels der europäischen Türkei- und Kurdenpolitik sowie einer Minimierung der deutsch-türkischen „Sicherheitskooperation“, die schon viel Unheil angerichtet hat.
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Montag, 14. Januar 2019

Auszeichnung für mutige Kurdin. Leyla Imret, Bürgermeisterin von Cizre/Türkei, mit Carl-von-Ossietzky-Medaille 2018 geehrt.

Im Nachgang zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2018 der Internationalen Liga für Menschenrechte an die kurdische Kommunalpolitikerin Leyla Imret und den Diplom-Sozialarbeiter Ottmar Miles-Paul ein Beitrag aus der neuesten Ausgabe von „Ossietzky“ zu der bewegten und bewegenden Geschichte von Leyla Imret.
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Freitag, 7. September 2018

Rede von Rolf Gössner anlässlich der Konzert-Aktion gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Die mittlerweile 68jährige Geschichte des „Verfassungsschutzes“ lässt sich auch als eine Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von der Waffenbeschaffung für militante Gruppen; der Überwachung demokratischer Organisationen und Parteien, die als „extremistisch beeinflusst” gelten, sowie politisch-sozialer Bewegungen, wie der Anti-Atom- und Friedensbewegung, über skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, Bespitzelung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, illegalen Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als „Celler Loch“ in die Geschichte einging – eine Chronik ohne Ende, die mit der V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren, mit den V-Mann-Verflechtungen in Neonaziszenen und im NSU-Umfeld ihre vorläufigen Tiefpunkte fand.
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Donnerstag, 14. Juni 2018

Oberverwaltungsgericht liest Bundesverfassungsschutz die Leviten – im Überwachungsfall Dr. Gössner legt beklagte Bundesregierung Revision gegen Berufungsurteil ein

Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil ist die über 38-jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.
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Montag, 7. Mai 2018

„Ein rechtsstaatswidriger Freibrief für kriminelles Handeln in staatlicher Mission“

Von schweren „geheimdienstlichen Angriffen auf den demokratischen Rechtsstaat“ und auf die „Informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre und Menschenwürde“ spricht Rolf Gössner, Mitglied der Jury des BigBrotherAwards für die Internationale Liga für Menschenrechte, im Interview mit den NachDenkSeiten.
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Donnerstag, 12. April 2018

Ein weiterer Schritt in den präventiven Sicherheitsstaat – Kommentar zur Bremer Polizeirechtsreform

Die rot-grüne Landesregierung treibt eine folgenschwere Änderung des Bremer Polizeigesetzes voran – weitgehend ohne gesellschaftliche Debatte. Der Gesetzentwurf des Innensenators sieht gravierende grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor: so den Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die Einführung „elektronischer Fußfesseln“ zur Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher terroristischer Gefährder; und die heimliche Einschleusung von Staatstrojanern in Computer und Smartphones potenziell verdächtiger Personen, um diese sowie ihre Kontakt- und Begleitpersonen auszuforschen.
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Sonntag, 18. März 2018

Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz erneut für rechtswidrig erklärt!

Nach vierstündiger mündlicher Berufungsverhandlung hat das Oberwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 13. März 2018 entschieden, dass die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner unverhältnismäßig und rechtswidrig war. Mit diesem Urteil hat das OVG NRW die Berufung der Bundesregierung und des Bundesamts für Verfassungsschutz zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.02.2011 vollständig bestätigt. Auch das OVG NRW hat dem Inlandsgeheimdienst einen jahrzehntelangen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen essentielle Grundrechte des Klägers und Betroffenen Dr. Rolf Gössner bescheinigt.
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Sonntag, 11. Februar 2018

Heftige Experten-Kritik am schwarz-grünen Entwurf eines neuen Hessischen Verfassungsschutzgesetzes

Rechtspolitische Stellungnahme von Liga-Vorstandsmitglied RA Dr. Rolf Gössner anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags – Von den etwa 25 anwesenden Sachverständigen aus Wissenschaft, Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisationen sowie Zivilgesellschaftlichen Projekten hat die überwiegende Mehrzahl bei der gestrigen Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags den umstrittenen schwarz-grünen Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes heftig kritisiert und erhebliche Änderungen angemahnt.
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