Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Donnerstag, 17. Februar 2022

Nach erheblicher Verzögerung kündigt EU-Kommission Veröffentlichung ihres Entwurfs zur europäischen Lieferketten-Richtlinie für Mittwoch, den 23. Februar 2022 an

Menschenrechtsorganisationen erwarten durch die europäische Richtlinie eine deutliche Korrektur des deutschen Gesetzes, zumal da das Europäische Parlament bereits im März 2021 einen „Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen“ mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 504 Stimmen verabschiedet und der Kommission zugeleitet hatte. In diesen Empfehlungen wurden die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes deutlich überschritten.

Der Kommissionsentwurf wird am 23. Februar in der europäischen Zivilgesellschaft mit Spannung erwartet, da er nach seiner Verabschiedung nicht nur die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichten, sondern gewiss auch Auswirkungen auf die laufenden Beratungen für ein entsprechendes Instrument im UN-Menschenrechtsrat in Genf haben wird.
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Montag, 15. November 2021

Deutsches Lieferkettengesetz nicht effektiv genug

FIDH und Liga fordern gemeinsam deutliche Nachbesserungen im Interesse der Menschenrechte.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Lieferkettengesetz (LkSG) soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und der Umweltstandards dienen, indem es verpflichtend Anforderungen an große Unternehmen und ihre Lieferketten festlegt. Nach der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) im Jahr 2011 gab sich Deutschland einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, in welchem eher unverbindlich daran erinnert wurde, dass Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten die Menschenrechte bei ihren Geschäftstätigkeiten achten sollten. Doch zehn Jahre später zeigt eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, dass nur ein sehr kleiner Teil der deutschen Unternehmen bereit ist, ihren Sorgfaltspflichten auf freiwilliger Basis angemessen nachzukommen.
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Donnerstag, 8. Juli 2021

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert nachgebessertes Lieferkettengesetz für Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

Mit dem LkSG wurde lediglich ein defensiver und unzureichender politischer Kompromiss umgesetzt. Der Gesetzentwurf hat an vielen entscheidenden Stellen dem massiven Druck einiger Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats und des Bundeswirtschaftsministers nicht standhalten können. Durch die in den Beratungen gewollten Schwächungen büßt es an Wirksamkeit ein und fällt in wichtigen Teilen hinter die UN-Leitprinzipien zurück.

Die Internationale Liga für Menschenrechte kritisiert die Unzulänglichkeiten des LkSG und fordert die Europäische Union auf, mit einer menschenrechtskonformen und umweltorientierten Richtlinie den Rahmen für ein verbessertes Gesetz zu setzen und erwartet in der Folge vom nächsten Bundestag die Verabschiedung eines LkSG, das die Standards der internationalen Konventionen respektiert.
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