Aberkennung der Gemeinnützigkeit bremst kritisch-bürgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. Während „attac“ und „VVN-BdA“ um ihren Status kämpfen müssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als „gemeinnützig“.
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Archiv der Kategorie: Gemeinnützigkeit
Antifaschismus ist gemeinnützig
Wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste. Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano diese Entscheidung erleben muss.
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Gemeinnützigkeit sichern – Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig: Eine vielseitige politische Zivilgesellschaft belebt unsere Demokratie. Sie fördert die Meinungsbildung und regt im Interesse des Gemeinwohls Debatten an. Sie gibt mehr Menschen die Chance, sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen zu beteiligen.
Doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das wollen wir ändern und Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen.
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Gemeinnützigkeit: Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben
Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.
Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks ‚Volksbildung‘ gefährdet tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt.
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