Internationale Liga für Menschenrechte

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Die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt den völkerrechtswidrigen militärischen Angriff Israels auf den Iran

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Berlin, der 13. Juni 2025

Nach dem Angriff Israels auf den Iran fordert die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR) von der Bundesregierung: Verurteilung des völkerrechtswidrigen Überfalls auf den Iran, Stopp jeglicher Waffenlieferungen an Israel, deutliches Engagement für friedliche Konfliktlösungen in Nahost und für Gaza und Palästina.

In ihren bisherigen Erklärungen zum Überfall Israels auf den Iran macht sich die
Bundesregierung mit dem Aggressor gemein, sie sind nicht geeignet, zu einer Deeskalation beizutragen – im Gegenteil.

Anders als von der Bundesregierung behauptet, ist der großangelegte Angriff Israels auf den Iran kein Akt der Selbstverteidigung. Die einzige Ausnahme vom absoluten Gewaltverbot steht in Art.51 der UNO-Charta: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat dieser Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

Diese Formulierung lässt keine Spekulationen über einen israelischen Präventivkrieg als ‚Selbstverteidigung‘ zu. Auch die gezielten Tötungen, die Israel bei seinem Angriff am 13. Juni wieder exzessiv vorgenommen hat, bewegen sich außerhalb jeglichen internationalen Rechts.

Die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt friedliche Proteste gegen
den kriegerischen Überfall Israels auf den Iran. Von der Bundesregierung fordert sie:

  • Stopp jeglicher Waffenlieferungen an Israel;
  • die eindeutige Verurteilung Israels wegen dieses völkerrechtswidrigen Angriffs
    auf Iran und unmissverständlichen politischen Druck auf die israelische Regierung, die Angriffe sofort einzustellen;
  • einen Plan, dass Deutschland endlich dem Atomwaffenverbotsvertrag beitritt,
    der die Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und die Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen verbietet;
  • deutliche und nachhaltige humanitäre und politische Initiativen zum Stopp des
    Völkermords in Gaza und zur Anerkennung und Unterstützung des Staates Palästina.

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