Internationale Liga für Menschenrechte

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Pressemitteilung der FIDH zur Entscheidung des IGH

29/01/2024

Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) begrüßt die bahnbrechende Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die den Staat Israel auffordert, seinen Verpflichtungen aus der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 nachzukommen. Nach dieser rechtsverbindlichen und unanfechtbaren Entscheidung, die mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, fordert die FIDH Israel auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und die Staaten auf, konkrete und dringende Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung neuer internationaler Verbrechen zu verhindern, einschließlich des fortdauernden Verbrechens des Völkermordes. Die Staaten müssen sich jetzt dafür einsetzen, dass die Täter dieser Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, und dürfen sich nicht zu Komplizen der von Israel begangenen Verbrechen machen.

Paris, Den Haag, 26. Januar 2024. Am Freitag, den 26. Januar, hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag Israel aufgefordert, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um das palästinensische Volk vor der „realen und unmittelbaren Gefahr eines irreparablen Schadens“ zu schützen. Die FIDH bedauert zwar, dass der Gerichtshof nicht ausdrücklich einen Waffenstillstand angeordnet hat, eine wesentliche vorläufige Maßnahme, die eine Einstellung der Feindseligkeiten ermöglichen würde, begrüßt aber dennoch diese historische Entscheidung, die eine plausible Gefahr eines Völkermords durch den Staat Israel anerkennt und einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung der internationalen Rechtsstaatlichkeit darstellt.

„Staaten und Einzelpersonen können nicht länger so tun, als wüssten sie nichts von dem laufenden Völkermord. Es ist an der Zeit, dass Staaten und Einzelpersonen weiterhin auf Rechenschaftspflicht, Sanktionen und ein Ende dieses Angriffs in Gaza drängen“, erklärt Diana Alzeer, Vizepräsidentin der FIDH und Vertreterin von Al-Haq, einer ihrer Mitgliedsorganisationen in Palästina.

In dieser Entscheidung stellt der Gerichtshof fest, dass „die Zivilbevölkerung des Gazastreifens nach wie vor extrem gefährdet ist“ und erinnert daran, dass „die von Israel nach dem 7. Oktober 2023 durchgeführte Militäroperation unter anderem Zehntausende von Toten und Verletzten und die Zerstörung von Häusern, Schulen, medizinischen Einrichtungen und anderen lebenswichtigen Infrastrukturen sowie eine massive Vertreibung der Bevölkerung zur Folge hatte“.

Der IGH fordert den Staat Israel auf, mit sofortiger Wirkung sicherzustellen, dass sein Militär keine Handlungen begeht, die den Tatbestand des Völkermordes erfüllen, die Begehung von Völkermord an Palästinensern im Gazastreifen und die Anstiftung dazu zu verhindern und zu bestrafen, sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zerstörung zu verhindern und die Sicherung von Beweisen für mögliche Verstöße gegen die Konvention von 1948 zu gewährleisten. Außerdem wird Israel aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die es getroffen hat, um dieser Anordnung nachzukommen.

„Indem er diese strengen vorläufigen Maßnahmen anordnet und Israel zur Rechenschaft zieht, versucht der Gerichtshof, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Kreislauf der wiederholten und massiven Gewalt gegen die Palästinenser zu beenden, die Begehung neuer internationaler Verbrechen zu verhindern und die Lieferung humanitärer Hilfe in den Gaza-Streifen zu ermöglichen. Der IGH hat seinen Teil dazu beigetragen, indem er uns daran erinnert hat, dass alle Staaten das Völkerrecht respektieren müssen“, erklärt Yosra Frawes, Leiterin des FIDH-Referats Nordafrika und Naher Osten.

Seit den Massakern vom 7. Oktober, die von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen in Israel verübt wurden, haben viele Länder ihre bedingungslose Unterstützung für den Staat Israel bekräftigt und es entgegen ihren internationalen Verpflichtungen unterlassen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Angriffen und Zerstörungen gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen ein Ende zu setzen. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist daher ein entscheidender Schritt, um dieser Trägheit und diesem Schweigen ein Ende zu setzen.

Die FIDH fordert diese Länder und die gesamte internationale Gemeinschaft auf, die Finanz- und Militärhilfe für Israel unverzüglich auszusetzen und die wirtschaftliche und diplomatische Unterstützung für ein Apartheidregime einzustellen, das für Menschenrechtsverletzungen, internationale Verbrechen, einschließlich Völkermord, und systematische Misshandlungen der palästinensischen Bevölkerung verantwortlich ist.

„Angesichts der Äußerungen einiger hochrangiger israelischer Beamter ist die FIDH besorgt, dass Israel der Entscheidung des Gerichtshofs nicht nachkommen könnte, obwohl es Mitglied des Gerichtshofs und Vertragspartei der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ist“, betont Yosra Frawes.

Die FIDH fordert Israel auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die heutige Anordnung des IGH zu befolgen. Die FIDH fordert auch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und insbesondere Frankreich als Präsident des Rates auf, die Umsetzung dieser Entscheidung zu gewährleisten und die verschiedenen Hindernisse für die Verabschiedung einer Resolution zu beseitigen, die darauf abzielt, Sanktionen für den Fall zu verhängen, dass den vom IGH geforderten vorläufigen Maßnahmen nicht nachgekommen wird.

Erinnerung an das Verfahren:

  • In seiner am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof eingereichten Klage legt Südafrika als Vertragspartei der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 die Gründe dar, die es veranlasst haben, den Staat Israel des Völkermordes zu beschuldigen. In Erwartung einer Entscheidung in der Sache hat Südafrika den IGH gebeten, neun vorläufige Maßnahmen zu benennen, um das palästinensische Volk vor „weiterem ernsthaftem und nicht wiedergutzumachendem Schaden“ zu schützen und sicherzustellen, dass Israel seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention nachkommt, d.h. Völkermord zu verhindern und zu bestrafen.
  • Während der Anhörung am Donnerstag, den 11. Januar 2024, verwies Südafrika auf die hohe Zahl der zivilen Opfer im Gazastreifen, die Zerstörung der zivilen Infrastruktur und die Einschränkungen beim Zugang zu Wasser, medizinischer Versorgung und medizinischer Ausrüstung. Pretoria verwies auch auf Erklärungen hochrangiger israelischer Beamter, die bestätigten, dass auch Zivilisten angegriffen würden.
  • Bei der Anhörung am Freitag, den 12. Januar 2024, trug der Staat Israel seine Argumente vor und behauptete, er führe die Offensiven gegen die Hamas ausschließlich zum Zweck der Selbstverteidigung und zum Schutz seiner Bevölkerung durch. Nach Ansicht Israels handelt es sich bei der Anschuldigung Südafrikas um eine „absichtlich organisierte, dekontextualisierte und manipulative Beschreibung der Realität der aktuellen Feindseligkeiten“.

Zum Originaltext der Pressemitteilung: https://www.fidh.org/en/region/north-africa-middle-east/israel-palestine/historic-decision-by-the-icj-fidh-welcomes-the-recognition-of-a