Internationale Liga für Menschenrechte

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Das Verbot der „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ vom 20.05.2023 ist grundrechtswidrig und demokratiefeindlich

Die Internationale Liga für Menschenrechte kritisiert das Verbot „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ durch die Polizei Berlin aufs Schärfste. Die für den 20. Mai 2023 angemeldete Demonstration hatte darauf abgezielt, gegen die unzähligen Repressionen und Verbote von diversen Nakba-Veranstaltungen um den 15. Mai zu protestieren. Das Verbot der Demonstrationen stellt einen massiven Eingriff in die Grund- und Menschenrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes festgehalten. Geschützt wird laut Bundesverfassungsgericht die Freiheit jedes Einzelnen, mit anderen Personen zum Zweck einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammenzukommen. Zudem findet sich das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Artikel 19 und 21 des rechtlich bindenden Internationalen Paktes für politische und bürgerliche Rechte von 1966. Das Verbot einer Demonstration, welche die Beschneidung ebendieser Grundrechte kritisiert, ist nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch in höchstem Maße demokratiefeindlich. 

Schon im letzten Jahr wurden in Berlin alle Versammlungen zum Nakba-Gedenktag von der Polizei verboten, was von der internationalen Gemeinschaft global kritisiert wurde.

Die UN-Sonderberichterstatterin für die Lage der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, Francesca Albanese, betonte am diesjährigen Nakba-Gedenktag: 

“Die Nakba ist ein entscheidender Moment im kollektiven Leben und in der Geschichte des palästinensischen Volkes: Der Entzug des Raums für das Gedenken daran verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist ein unerträglicher Akt der Herablassung gegenüber dem Volk. Damit werden die Ursachen für die Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, und das unrechtmäßige Regime, das Israel ihnen in den besetzten Gebieten auferlegt hat, vernachlässigt.” 

Die Berliner Landesregierung unterstützt mit dem Verbot der Meinungsäußerungen für palästinensische Menschenrechte die völkerrechtswidrige Besatzung und Apartheid der israelischen Regierung. Zum 75. Jahrestag der palästinensischen Nakba, der durch die UN am 15.05.2023 zum ersten Mal gemeinsam gedacht wurde, darf das Recht der Palästinenser*innen in der Diaspora auf freie Meinungsäußerung, auf Erinnern an ihre kollektive Katastrophe, auf Protest gegen ihre fortwährende gewaltsame Repression und Vertreibung, nicht unterdrückt werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an den Berliner Senat, das Versammlungsverbot gegen Palästinenser*innen und gegen solidarisierende Menschenrechtsaktivist*innen zu beenden und die universell geltenden Menschenrechte sowie die deutschen Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sicherzustellen.

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