Internationale Liga für Menschenrechte

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Gemeinnützigkeit: Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Die Internationale Liga für Menschenrechte ist Unterstützerin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. und unterstützt ihr Pressestatement zur BFH-Entscheidung im Fall Attac vom 26. Februar 2019.

Pressestatement auf der Website der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“

Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks ‚Volksbildung‘ gefährdet tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt.

Der Gesetzgeber muss also schnellstmöglich in die Abgabenordnung schreiben, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Mit der Festlegung gemeinnütziger Zwecke werden gesellschaftliche Debattenräume außerhalb von Parteien und Parlamenten geöffnet. Das BFH-Urteil wirkt als Beschränkung dieser für die Demokratie nötigen Debattenräume.

Als gemeinnützige Zwecke fehlen im Gesetz unter anderem die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten oder die Verteidigung und Fortentwicklung der Demokratie.

Neue Zwecke im Gesetz sind eine Sofortmaßnahme. Der Bundestag muss sich darüber hinaus der wichtigen Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in einer liberalen Demokratie widmen. Derzeit sehen Parteipolitiker diese Organisationen immer wieder als Konkurrenz statt als Ergänzung. Sich selbstlos politisch einmischende Organisationen sind ein wichtiges Gegengewicht zu eigennützigen Lobby-Organisationen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Hintergrund

Der Bundesfinanzhof veröffentlicht das Urteil vom 10. Januar 2019, Aktenzeichen V R 60/17 morgen (Mittwoch) hier: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&Datum=Aktuell&nr=39534&linked=urt.

Der BFH hat heute auf seiner Jahrespressekonferenz über die Entscheidung informiert. Attac war sie erst kurz davor zugegangen. Der BFH verweist zur endgültigen Entscheidung zur Ermittlung von Sachverhalten zurück ans Hessische Finanzgericht.

Attac ist seit 2014 im Schwebezustand der Vielleicht-Gemeinnützigkeit. Weitere Informationen: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac/.

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