Internationale Liga für Menschenrechte

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Keine Verlegung von Botschaften nach Jerusalem! Respektiert das Völkerrecht!

Ausrufung des jüdischen Staats Israel – Nakba für die einheimischen Palästinenser
Jahrestag 15. Mai 1948

Pressemitteilung am 16. Mai 2018

Aufruf gegen die Verlegung diplomatischer Vertretungen nach Jerusalem.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen völkerrechtswidrigen Schritt – unter anderem der US Regierung – scharf zu verurteilen, und jegliche Zusammenarbeit mit den betroffenen diplomatischen Vertretungen zu versagen.

Anlässlich der Verlegung der diplomatischen Vertretung der US-Regierung nach Jerusalem ruft der Internationale Rechtsausschuss Palästina/Israel der Internationalen Liga für Menschenrechte in ihrer ihrem Aufruf vom 15.05.2018 die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft auf das Völkerrecht zu respektieren und die Verlegung zu verurteilen.

Trotz internationaler Verurteilung der Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt, hat die US-Regierung ihr Vorhaben zur Verlegung ihrer Botschaft fortgeführt, und eröffnete die Botschaft am 14. Mai 2018. Dieser Schritt zementiert Israels völkerrechtswidrige Annexion Jerusalems weiter. Israel hatte den westlichen Teil der Stadt im Jahre 1948 entgegen des UN-Teilungsplans von 1947 besetzt, und mehr als 80.000 Palästinenserinnen und Palästinenser dabei vertrieben.[1]

Die Entscheidung der US-Regierung am 6. Dezember 2017, die US-amerikanische Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, und Jerusalem als offizielle Hauptstadt Israels anzuerkennen steht diametral zum geltenden Völkerrecht.Dies bestätigt die Resolution 11995 der UN-Generalversammlung, in der die überwältigende Mehrheit von 128 Staatenjegliche Handlungen, welche den Status Jerusalems verändern sollen, als null und nichtig erklärte.[2]

Die Resolution „bekräftigt, dass alle Entscheidungen und Handlungen, die vorgeben, sich verändert zu haben, den Charakter, den Status oder die demografische Zusammensetzung der Heiligen Stadt Jerusalem nicht rechtlich wirksam sind, null und nichtig sind und gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates aufgehoben werden müssen, und fordert in diesem Zusammenhang alle Staaten auf, von der Einrichtung diplomatischer Vertretungen in der Heiligen Stadt Jerusalem gemäß der Resolution 478 (1980) des Sicherheitsrates abzusehen“.[3]

Die USA müssen ihre Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt zurückziehen. Als Drittstaat verstoßen die USA gegen ihre völkerrechtliche Verpflichtung, konkrete Maßnahmen zur Beendigung der anhaltenden israelischen Besatzung einzuleiten.

In Anbetracht des vorgenannten rufen wir alle internationalen Organisationen und die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Schutz und die Implementation von Völker- und Menschenrechten zu gewährleisten.

Die internationale Gemeinschaft muss die Entscheidung der US-Regierung aufs Schärfste verurteilen und die geplanten Verlegungen der Botschaften weiterer Staaten aufhalten. Die Staaten werden aufgerufen, der Eröffnungszeremonie nicht beizuwohnen, von Kooperationen mit der US-Botschaft in Jerusalem abzusehen, und ihre Positionen bezüglich Jerusalem als Endstatusfrage zu bekräftigen.

Vor 70 Jahren am 15. Mai 1948 wurde der Staat Israel ausgerufen. Von den jüdischen Israelis als „Unabhängigkeitstag“ gefeiert, ist dieses Datum für die einheimischen Palästinenser_innen zum „Tag der Nakba“ geworden, dem Tag an dem die Katastrophe betrauert wird, die mit der Vertreibung Hunderttausender Palästinenser ins Exil begann und bis heute andauert.

Im Jahre 1967 besetzte und annektierte Israel völkerrechtswidrig den östlichen Teil der Stadt. Ein israelischer Regierungsbeschluss weitete die Anwendbarkeit israelischen Rechts auf 70 km2 in den besetzten Gebieten aus, und konstituierte eine neue Jerusalemer Stadtverwaltung. Dieser Beschluss steht im starken Gegensatzzu Artikel 2 (4) der UN-Charta, die jegliche Annexion von Territorium untersagt.[4]

Hinzu kommt, dass die Resolution 252 des UN-Sicherheitsrats deklariert, dass „alle legislativen und administrativen Maßnahmen und Handlungen durch Israel, einschließlich der Enteignung von Land und Eigentum, die darauf abzielen, den legalen Status von Jerusalem zu verändern, […] nichtig [sind] und können den Status nicht verändern“.[5] Seither wurde die Anwendbarkeit der IV. Genfer Konventionen für die besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem von zahlreichen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der UN-Generalversammlung bekräftigt.

Zum Beispiel fordert die Resolution 446 des UN-Sicherheitsrates Israel als Besatzungsmacht auf, „von jeglichen Handlungen abzusehen, die den legalen Status, die geographische Natur, und die demographische Zusammensetzung (…)“ der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem verändern.[6]

Aus diesem Grund unterminiert die Anerkennung der völkerrechtswidrigen Annexion Jerusalems durch Israel, unter anderem symbolisiert durch die Verlegung der US-amerikanischen Botschaft nach Jerusalem, international anerkanntes Recht und das fundamentale Selbstbestimmungsrecht der palästinensischen Bevölkerung.

Befeuert durch die Entscheidung der US-Regierung, ergänzte das israelische Parlament am 7. März 2018 das Einwanderungsgesetz von 1952 dahingehend, dem israelischen Innenminister das Recht zu verleihen, das Aufenthaltsrecht von Palästinenserinnen und Palästinensern bei mangelnder Loyalität zum Staate Israel zu entziehen. Diese Gesetzesänderung wird die unrechtmäßige Vertreibung tausender Palästinenserinnen und Palästinenser vorantreiben. Ähnlich sehen es weitere Gesetzesvorhaben vor, die die demographische Zusammensetzung und den rechtlichen Status Jerusalems angreifen.[7]

Seit 1967 stellt Israel widerrufbare Aufenthaltsgenehmigungen für in Jerusalem lebende Palästinenserinnern und Palästinenser aus, was einer faktischen Staatenlosigkeit entspricht. Auf dieser Grundlage hat Israel bereits 14.500 Palästinenserinnen und Palästinensern die Aufenthaltsgenehmigung für Jerusalem entzogen.[8] Zeitgleich zu diesen Maßnahmen setzt die Besatzungsmacht eine Stadtentwicklungspolitik durch, die denBevölkerungswachstum von Palästinenserinnen und Palästinensern und ihre ökonomische und soziale Entwicklung in Jerusalem stark limitiert. Alleine im besetzten Ost-Jerusalem befinden sich 15 illegale Siedlungen für mehr als 220.000 Siedlerinnen und Siedlern. Währenddessen hat die Jerusalemer Stadtverwaltung in den letzten Jahren in lediglich 7 % der Fälle Baugenehmigungen für Palästinenserinnern und Palästinenserin erlassen. Dies führt dazu, dass Palästinenserinnen und Palästinensern gezwungen sind ohne Baugenehmigungen zu bauen, was sie unmittelbar in die Gefahr bringt, dass ihre Häuser zerstört und sie vetrieben werden.

Mit der Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt leugnet die US-Regierung die existierende Besatzung und die Anwendbarkeit völker- und menschenrechtlicher Standards.

Mit der Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem legitimiert und bekräftigt die US-Regierung das völkerrechtswidrige Vorgehen Israels, welches die fundamentalen Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser verletzt. Schließlich ist das israelische Vorgehen gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in Jerusalem eine schwere Verletzung der Genfer Konventionen und damit ein Kriegsverbrechen.

Die Verlegung der US-Botschaft perpetuiert des Weiteren Israels jahrelange Straflosigkeit angesichts seiner kontinuierlichen und systematischen Völkerrechtsverletzungen, einschließlich der illegalen Annexion Jerusalems. Mit der Entscheidung der US-Regierung ist außerdem zu befürchten, dass andere Staaten ihre Botschaften ebenfalls verlegen werden. Paraguay und Guatemala haben ihr Vorhaben bereits verkündet, ihre Botschaften nach Jerusalem zu verlegen. Damit verstoßen diese Staaten, wie bereits die USA, gegen ihre internationalen Verpflichtungen und bindende UN-Resolutionen.

Die USA müssen ihre Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt zurückziehen. Als Drittstaat verstoßen die USA gegen ihre völkerrechtliche Verpflichtung, konkrete Maßnahmen zur Beendigung der anhaltenden israelischen Besatzung einzuleiten.

In Anbetracht des vorgenannten rufen wir alle internationalen Organisationen und die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Schutz und die Implementation von Völker- und Menschenrechten zu gewährleisten.

Die internationale Gemeinschaft muss die Entscheidung der US-Regierung aufs Schärfste verurteilen und die geplanten Verlegungen der Botschaften weiterer Staaten aufhalten. Die Staaten werden aufgerufen, der Eröffnungszeremonie nicht beizuwohnen, von Kooperationen mit der US-Botschaft in Jerusalem abzusehen, und ihre Positionen bezüglich Jerusalem als Endstatusfrage zu bekräftigen. Drittstaaten müssen ihre Verpflichtungen als Vertragsparteien gemäß der Genfer Konventionen einhalten, und für den Schutz der unter der Besatzung lebenden Palästinenserinnen und Palästinenser und gegen die Annexion Jerusalems eintreten. Schließlich müssen die Staaten unverzüglich konkrete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einbehaltung von Förderzahlungen und sonstiger Unterstützung für Israel, sowie Sanktionen verhängen, bis Israel seine Annexion und unrechtmäßige Besatzung aufgibt, die Verstöße gegen internationales Recht beendet, und Gerechtigkeit und Rechenschaftsverpflichtung versichert.[9]

Für Fragen steht Frau Nadja Taufik 017611349044 bereit.


  1. [1] Resolution 181 der UN-Generalversammlung, A/RES/181(II),29. November 1947, http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar181-ii.pdf (11. Mai 2018).
  2. [2] Pressemitteilung der UN „General Assembly Overwhelmingly Adopts Resolution Asking Nations Not to Locate Diplomatic Missions in Jerusalem“, veröffentlicht am 21. Dezember 2017, https://www.un.org/press/en/2017/ga11995.doc.htm (11. Mai 2018).
  3. [3] UN Generalsversammlung, A/ES-10/L.22 vom 21. Dezember 2017.
  4. [4] Charter der Vereinten Nationen, 24 Oktober 1945, 1 UNTS XVI, https://www.unric.org/de/charta (11 Mai 2018).
  5. [5] Resolution 252 des UN-Sicherheitsrats, S/RES/252, 21. Mai 1968, https://unispal.un.org/DPA/DPR/unispal.nsf/0/46F2803D78A0488E852560C3006023A8 (11 Mai 2018).
  6. [6] Resolution 446 des UN-Sicherheitsrat, S/RES/446, 22. März 1979, https://documents-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/370/60/IMG/NR037060.pdf?OpenElement (11. Mai 2018).
  7. [7] Unsere Partnerorganisation Al-Haq hat eine Liste mit diesen Gesetzesvorhaben erstellt, http://www.alhaq.org/advocacy/topics/wall-and-jerusalem/1195-the-occupation-and-annexation-of-jerusalem-through-israeli-bills-and-laws (11. Mai 2018).
  8. [8] Zählt man die Kinder derjenigen mit, die ihre Aufenthaltsgenehmigungen verloren haben, so beträgt die Zahl 86.000.
  9. [9] Geänderte Fassung auf Grundlage der Erklärung von 13 Menschenrechtsorganisationen „Human Rights Organisations and Civil Society Call on the International Community to Take Immediate Action to Stop the Relocation of Foreign Embassies to Jerusalem, Respect International Law“ vom 10. Mai 2018, http://www.alhaq.org/images/thumbnails/images/stories/Images/Embassy%20Move%20Jerusalem%20Statement_12%20May%202018_Full_FINAL.pdf (11. Mai 2018).

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