Pressemiteilung RAV / VDJ
Nach Wortbruch Räumung.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V
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RAV und VDJ fordern sofortiges Ende der gewaltsamen Räumung der Hauptmann-Schule!
Mit Entsetzen nehmen der RAV und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) zur Kenntnis, dass gegenwärtig – seit 12:00 Uhr an diesem Dienstag – ein massives Aufgebot der Berliner Polizei auf Geheiß des Bezirks mit der Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg begonnen hat. Die Räumung beginnt, obwohl sich noch hunderte Menschen in dem Gebäude befinden, die durch ihre Fluchterfahrungen zum Teil schwer traumatisiert sind.
RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo: »Im Falle der Räumung drohen weitere Traumatisierungen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern muss sofort ein echtes und faires Angebot unterbreitet werden.«
Der VDJ-Vorsitzende Dieter Hummel erklärt, »eine gewaltsame Räumung kann keine Lösung sein. Die Menschen in der Schule brauchen eine echte Perspektive.«
RAV und VDJ fordern:
Keine gewaltsame Räumung!
Keine Spaltung der Flüchtlinge durch Räumungsdrohung!
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FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V
Presseinformation vom 24. Juni 2014
Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule stoppen!
Flüchtlingsrat Berlin fordert Aufenthaltsrecht für BewohnerInnen der besetzten Schule und für TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreements
In Abstimmung mit dem Senat hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die BewohnerInnen der Gerhart Hauptmann Schule heute aufgefordert, das Gebäude zu verlassen und stattdessen in zwei Sammelunterkünfte für Flüchtlinge zu ziehen. Viele lehnen dies ab, denn es ist völlig unklar, was dann mit ihnen geschieht. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert Senat und Bezirk auf, den heute begonnenen Polizeieinsatz sofort zu beenden und den BewohnerInnen der Schule sowie den Oranienplatz-Flüchtlingen ein faires und transparentes Angebot zu unterbreiten. Dazu gehört ein Aufenthaltsrecht in Berlin. Zudem muss die Gerhart-Hauptmann-Schule als selbst-organisiertes Zentrum des Flüchtlingsprotests erhalten bleiben.
Nur wenn die Flüchtlinge eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, löst sich ihre prekäre Situation. Das Aufenthaltsgesetz bietet der Berliner Ausländer- behörde zahlreiche Möglichkeiten, den Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Dies ist allein eine Frage des politischen Willens.
Es ist nicht verwunderlich, dass viele BewohnerInnen der Schule Bezirk und Senat misstrauen, denn durch den unehrlichen Umgang der staatlichen Stellen mit den Oranienplatz-Flüchtlingen haben diese das Vertrauen der Flüchtlinge verspielt. So hat der Senat sich nicht an die Zusagen gehalten, die den Oranienplatz-AktivistInnen gegeben wurden:
- Vereinbart war, dass alle Unterkunft, Versorgung und Verpflegung erhalten sollen. Un- tergebracht wurde jedoch nur ein Teil der Betroffenen. Der Senat verweigert aber auch den untergebrachten Flüchtlingen rechtswidrig die Krankenversorgung. Die Dauer der Unterbringung und Leistungsgewährung ist völlig unklar. Die Flüchtlinge erhalten Leistun- gen über die Heimbetreiber oder die Kreuzberger Bezirkskasse ohne Bescheid und ohne Angabe der zuständigen Leistungsbehörde. Der Senat bezeichnet diese Zahlungen als „freiwillige“ Leistungen – obwohl die Flüchtlinge nach §§ 1 Abs 1 Nr. 5, §§ 3 und 4 Asyl- bewerberleistungsgesetz Anspruch auf Unterkunft, Versorgung und Krankenscheine ha- ben, solange sie sich tatsächlich hier aufhalten.
- Vereinbart war, dass für die Oranienplatz-Flüchtlinge ein Abschiebeschutz gelten soll. Fakt ist, dass viele TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreement akut von Abschiebung bedroht sind uns der Senat ihnen keinen Schutz gewährt und sich weigert, Duldungsbe- scheinigungen auszustellen.
- Vereinbart war eine wohlwollende Prüfung im Einzefallverfahren sowie die Übernahme der ausländerrechtlichen Zuständigkeit durch die Ausländerbehörde Berlin (Umvertei- lung). Fakt ist jedoch, dass noch kein einziger Umverteilungsantrag bewilligt wurde und Innensenator Henkel regelmäßig betont, dass es keine besondere Behandlung für die Oranienplatz-Flüchtlinge geben wird. Gegenüber seinen Länderkollegen ließ er verlau- ten, dass Berlin sich nicht für zuständig erklärt.
• Vereinbart war, dass alle TeilnehmerInnen des Oranienplatz-Agreements vom Senat fi- nanzierte Deutschkurse erhalten. Fakt ist, dass drei Monate nach Verkündigung der Ei- nigung noch kein Deutschkurs begonnen hat. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen erklärt der Senat, für 80 Personen Deutschkurse anbieten zu wollen – mindes- tens 300 Personen sind jedoch Teil des Agreements, ein Großteil ginge also leer aus.1
Die Vereinbarung zwischen Senat und Oranienplatz-Flüchtlingen erweist sich damit als reine Farce. Solange der Senat den Flüchtlingen kein echtes Angebot mit einer realen Aufenthaltsper- spektive in Berlin unterbreitet, wird es keine einvernehmliche Lösung für die Gerhart-Hauptmann- Schule geben. Sollten bei der Räumung der Schule Menschen zu Schaden kommen, ist dies nicht zuletzt auch eine Folge der verantwortungslosen Politik von Bezirk und Senat.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, 030-243445762, 01575-5836292
Für weitere Informationen siehe die Pressemitteilungen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV unter http://www.rav.de/:
Wortbruch gegenüber den Flüchtlingen vom Oranienplatz! Auch eine Minimalzusage ist eine Zu- sage, 23. Juni 2014 www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/wortbruch-gegenueber-den-fluechtlingen-vom- oranienplatz-br-auch-eine-minimalzusage-ist-eine-zusage-360/
Nach Wortbruch Räumung. RAV und VDJ fordern sofortiges Ende der gewaltsamen Räumung der Hauptmann-Schule!, 24. Juni 2014 www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/nach-wortbruch-raeumungbr-rav-und-vdj- fordern-sofortiges-ende-der-gewaltsamen-raeumung-der-hauptmann-schule-361/
1 Drs. 17/13 689, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-13689.pdf