Internationale Liga für Menschenrechte

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Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Mitglieder des Bundesrates dringend auf, das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz, das Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich zu sicheren Herkunftsländern erklärt, in der Abstimmung am 19. September 2014 unbedingt a b z u l e h n e n .

– der Presse zur Kenntnis –

 

An die Mitglieder des  Bundesrates!

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Mitglieder des Bundesrates dringend auf, das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz, das Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich zu sicheren Herkunftsländern erklärt, in der Abstimmung am 19. September 2014 unbedingt a b z u l e h n e n .

Angehörige von Minderheiten in den genannten Herkunftsländern, insbesondere Roma wie auch homo- und transsexuelle Menschen, sind dort von rassistischen und homophoben Diskriminierungen, Ausgrenzung und wiederholt auch tödlicher Gewalt bedroht und betroffen. Sie sind in ihren Herkunftsländern gerade nicht sicher und ein menschenwürdiges Leben ist ihnen weitgehend unmöglich.

 

Das vom Bundestag im Juli verabschiedete Gesetz verschließt allen Schutzsuchenden aus jenen Ländern per se den Zugang zu Asylverfahren und ermöglicht die Rückschiebung der von Diskriminierung und Verfolgung Bedrohten und Betroffenen – ohne jede individuelle Überprüfung ihrer Fluchtgründe. Hierdurch werden zukünftig Menschenrechtsverletzungen in jenen Ländern nicht nur hingenommen, bagatellisiert und negiert – durch  die bundesdeutsche Einstufung als  „ sichere Herkunftsländer“ würden diese Staaten auch noch mit einem Gütesiegel ausgezeichnet.

Das  zur Abstimmung stehende Gesetz mit seinen weiteren asylrechtlichen Einschränkungen muss  im Rahmen der schon seit 1993 erfolgten Aushöhlung des bundesdeutschen Asylrechts und der entsprechend restriktiven Maßnahmen  gesehen und bewertet werden. Das Asylrecht ist bereits stark eingeschränkt, so dass Schutzsuchende schon bisher wiederholt nach ihrer Zurückweisung oder Abschiebung verfolgt wurden, in Lebensgefahr gerieten oder ums Leben kamen. Diese schon bestehende, mit den verbürgten Menschenrechten unverträgliche Lage würde sich mit Zustimmung des Bundesrates zu besagtem Gesetz  für die Schutzbegehrenden noch weiter verschärfen.

Über die von der Bundesregierung mit zu verantwortende europäische Abschottungspolitik hinaus, in deren Folge auf  Fluchtwegen und an den EU-Außengrenzen bis heute schon Tausende Tote zu beklagen sind, würden die Schutzsuchenden mit dem geplanten Gesetz durch ihre Zurückweisung in die genannten Herkunftsländern der  Diskriminierung, Verfolgung und auch Todesgefahr ausgeliefert werden .

Angesichts der Asylbeschränkungen und der sich zunehmend verschärfenden Abschottungs- und wohl geplanten Abschreckungspolitik stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik ihrerseits- noch als  menschenrechtsachtender, sicherer Zufluchtsort für Flüchtlinge und Asylbegehrende gelten kann. Die weitere Aushebelung des Asylrechts durch das oben genannte Gesetz würde jedenfalls die Menschenwürde sowie die verbrieften elementaren Menschenrechte der Schutzsuchenden verletzen.

 

Das nach langen Auseinandersetzungen eingeweihte Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas am Südportal des Reichstagsgebäudes, sollte den Mitgliedern des zweiten „Hohen Hauses“ Mahnung und Verpflichtung sein.

Lassen Sie nicht zu, dass dieser Entwurf, der Wasser auf die Mühlen von rassistischen Rechtspopulisten in den Herkunftsländern und in Deutschland ist, zum Gesetz wird!

 

Stimmen Sie als Mitglied des Bundesrates g e g e n das vom  Bundestag verabschiedete Gesetz, das Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina – trotz massiver Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen – zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt!

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