Pressemitteilung der Internationale Liga für Menschenrecht und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie – Köln und Berlin, 12. November 2012
Zum Strafprozess vor dem Magdeburger Landgericht um den Verbrennungstod Oury Jallohs
Nach 22 Monaten und kurz vor Ende des Strafprozesses ist auch der zweite Versuch gescheitert, die Umstände gerichtlich aufzuklären, die zum Verbrennungstod Oury Jallohs im Gewahrsam der Polizei am 7. Januar 2005 geführt hatten. Gericht und Staatsanwaltschaft halten kontrafaktisch an der Hypothese fest, dass nur das Opfer selbst das Feuer in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers entfacht haben könne und weigern sich beharrlich, andere Möglichkeiten zum Ausbruch des Brandes in Betracht zu ziehen.
An den zurückliegenden Prozesstagen ist diese staatsanwaltliche Annahme erschüttert worden. Das Verfahren hat neue Einsichten zutage gefördert, die eine andere als die staatsanwaltschaftlich unterstellte und polizeilich behauptete Brandentstehung nahe legen.
Beide Organisationen, die den Prozess sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz fortlaufend beobachtet haben, resümieren: Die Anklage der Staatsanwaltschaft – sie wurde bekanntlich erst nach sehr langer Zeit und nur auf öffentlichem Druck erhoben – hatte zu keinem Zeitpunkt das Ziel, die tatsächlichen Umstände aufzudecken, die zum Tod Oury Jal- lohs geführt hatten.
Dass der im Polizeigewahrsam verbrannte Oury Jalloh trotz zweifacher Leibesvisitation ein Feuerzeug in die Zelle hat „schmuggeln“ können, ließe sich, wäre das Gericht an tatsächlicher Aufklärung überhaupt interessiert, zuallererst als ein polizeientlastendes und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zumindest gedecktes Konstrukt nachweisen. Aber daran ist weder dem Gericht noch der Staatanwaltschaft gelegen. Beide Justizorgane nutzen das Revisionsverfahren nicht dazu, den Verbrennungstod Oury Jallohs aufzuklären, sondern ihre Hypothese zu untermauern. Zuhauf lassen sich Ungereimtheiten in der abgestimmten Feuerzeugerzählung finden.
Wir fügen nur wenige noch einmal kursorisch an:
- Ein Feuerzeugrest befand sich erst zwei Tage später in den Asservatenbehältnissen.
- Ein brandsachkundiger Dessauer Polizeibeamte gab an, keine Feuerzeugreste, die mit dem Löschwasser in den Abguss der Zelle hätten gespült worden sein können, gefunden zu haben.
- Der angeblich unter dem Leichnam gefundene Feuerzeugrest enthielt weder DNA-Spuren Oury Jallohs noch Fasern der Matratze oder seiner Kleidung. Diese aber hätten gefunden werden müssen.
- Der geringer verbrannte Rücken des Toten ist von dem Videographen des polizeilichen Ermittlungsteams auf gesonderter Anordnung des Einsatzleiters gefilmt worden. Ein Feuerzeug ist dabei erst einmal nicht entdeckt worden. Diese Videosequenz ist allerdings bei den Polizeibehörden unerklärlicherweise gelöscht worden.
Das Verfahren hat noch viele weitere Widersprüche ans Tageslicht befördert. Da diesen Gericht und Staatsanwaltschaft nicht weiter nachzugehen gedenken, lässt sich im Ergebnis nur von einer Simulation gerichtlicher Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sprechen. Auf diese Weise wird die Öffentlichkeit getäuscht. Indem Staatsanwaltschaft und Gericht entgegen allen offensichtlichen Widersprüchen an dem wenig plausiblen polizeilichen Konstrukt festhalten, schützen sie zuallererst die Dessauer Polizei.
Dieselbe, das ist im Magdeburger Landgerichtsverfahren überdeutlich geworden, hat ihr übertragenes staatliches Gewaltmonopol missbraucht: Feststellung der Identität, die Inge- wahrsamnahme, Freiheitsentzug ohne richterliche Anordnung, Fesselung und Isolation Oury Jallohs waren widerrechtlich erfolgt. Allem polizeilichen Zwangs- und Gewalthandeln fehlte die Rechtsgrundlage. Zudem ist die damals gültige Gewahrsamsordnung fahrlässig missachtet worden. Der behördliche Rassismus im Dessauer Polizeirevier war darüber hinaus selbst den übergeordneten Behörden bekannt, ohne dass sie eingeschritten wären.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind im Verlauf des Strafprozesses diesem für jeden leicht erkennbaren, polizeilichen Gewaltzusammenhang immer wieder ausgewichen. Entgegen ihrem Auftrag täuschen sie Aufklärung lediglich vor. So wird aus dem polizeibewirkten Tod Oury Jallohs ein selbstverschuldeter des Opfers. Damit aber hat eine rechtsstaatliche Kontrolle polizeilicher – und im Dessauer Revier schon gewohnheitsmäßiger – Gewaltanwendung versagt. Mit weitreichenden Folgen: Nicht rechtsstaatsgemäße Kontrolle und Einhegung polizeilichen Gewalthandelns finden statt, sondern sein Übermaß und seine Entgrenzung wie im Dessauer Polizeirevier werden zugedeckt. In Zeiten, in denen das breite „Versagen“ der Sicherheitsbehörden beklagt wird, für Bürgerinnen und Bürger ein wirklich beunruhigender Prozessausgang.
Dirk Vogelskamp, Prozessbeobachter des Grundrechtekomitees
Fanny-Michaela Reisin, Prozessbeobachterin der Liga
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