Internationale Liga für Menschenrechte

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Die Liga protestiert gegen Urteil und Strafmaß

Israelisches Militärgericht bestätigt Kriminalisierung des zivilgesellschaftlichen Widerstands in den besetzten Gebieten von Palästina.

Am 11.10. 2010 wurde das Strafmaß gegen den, wegen „Aufwiegelung“ sowie „Organisation und Teilnahme an illegalen Protesten“ am 24. August d. J. verurteilten Abdallah Abu Rahmah festgesetzt.

Ligapräsidentin Reisin:

Abdallah Abu Rahmah ist zu Unrecht inhaftiert. Die Beschneidung seiner zivilen Rechte und politischen Freiheiten ist nicht hinnehmbar. Wir fordern von der israelischen Regierung seine umgehende Freilassung. Von der Bundesregierung fordern wir, endlich wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU schon längst geschehen öffentlich Stellung zu beziehen. Die systematische Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts durch Israel darf nicht dauerhaft straflos bleiben. Die Rechte der seit 43 Jahren unter Besatzung lebende palästinensische Bevölkerung müssen geschützt werden. Verstärkter Druck auf die israelische Regierung ist nötig.

Abdallah Abu Rahmah, Koordinator des gewaltfreien Widerstands gegen Mauer und Siedlungspolitik in Bil‚Äôin (Palästina) und Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2008 wurde zu 12 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe von 5000 Schekel verurteilt. Eine zusätzliche Strafe von 6 Monaten wurde für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Bewährung“ heißt: Abdallah Abu Rahmah ist es für diese lange Zeit untersagt, an den wöchentlichen Demonstrationen gegen den israelischen Siedlungs- und Mauerbau auf Bil‚Äôiner Land, teilzunehmen. Diese werden in Bil‚Äôin sowie anderen Dörfern und Städten seit Jahren als zivile Auflehnung der Bevölkerung des besetzten palästinensischen Westjordanlandes praktiziert.
Das Strafmaß bleibt zwar unter den Forderungen der Militärstaatsanwaltschaft, diese kann jedoch Berufung gegen den Richterspruch einlegen. Andere Beispiele zeigen, dass dies zu einer Verlängerung der Haft führen kann.

Die Verurteilung und Bestrafung Abu Rahmahs beruht ausschließlich auf erzwungenen Geständnis-sen von Minderjährigen, die nachts aus ihren Betten geholt, festgenommen und unter Androhung von Gewalt verhört wurden.

Mit dem skandalösen Urteil soll die Bewegung des gewaltfreien Widerstands um ihre Koordinatoren gebracht und systematisch zerschlagen werden.
Die im Fall Abu Rahmah praktizierte Willkür der Besatzungsmacht im Umgang mit grundlegenden Rechten der Palästinenser lässt Zweifel am Friedenswillen und an der Friedensfähigkeit der israelischen Regierung aufkommen.

Die Liga stellt fest:

Die Zerschlagung des zivilgesellschaftlichen Widerstands gegen die Besatzung wird nicht gelingen. Abu Rahmah hat bereits erklärt, dass er weiter für die Rechte seines Dorfs kämpfen wird.

Die “ Freunde“ Israels in der EU – allen voran die bundesdeutsche Regierung – sind aufgerufen, die universellen Rechte Abu Rahmahs gegenüber der israelischen Regierung und Armee geltend zu machen, d. h. die Autorität des internationalen Rechts, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Zivilpakts über bürgerliche Rechte und politische Freiheiten nachdrücklich und sichtbar zu verteidigen.

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