Internationale Liga für Menschenrechte

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Freitag, 17. Januar 2020

Richtlinie der EU zum Schutz von Whistleblowern in Kraft getreten – Späte Rehabilitation für Edward Snowden und Julian Assange?

Nach Verabschiedung der Europäischen Richtlinie zum Hinweisgeberschutz durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union ist diese am 16.12.2019 offiziell als Direktive 2019/1937 in Kraft getreten. Zum Schutz der Whistleblower, deutsch Hinweisgeber, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein System von internen und externen Meldekanälen einzurichten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nunmehr bis zum 17.12.2021 zwei Jahre Zeit, die Richtlinie als Mindestanforderung in ihre nationale Gesetzgebung einzubringen. Die EU-Richtlinie deckt einen breiten Bereich u.a. von Finanzdienstleistungen, Finanzprodukten, Steuerbetrug, Geldwäsche, Korruption, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz bis hin zum Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen ab.
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