Nach Verabschiedung der Europäischen Richtlinie zum Hinweisgeberschutz durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union ist diese am 16.12.2019 offiziell als Direktive 2019/1937 in Kraft getreten. Zum Schutz der Whistleblower, deutsch Hinweisgeber, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein System von internen und externen Meldekanälen einzurichten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nunmehr bis zum 17.12.2021 zwei Jahre Zeit, die Richtlinie als Mindestanforderung in ihre nationale Gesetzgebung einzubringen. Die EU-Richtlinie deckt einen breiten Bereich u.a. von Finanzdienstleistungen, Finanzprodukten, Steuerbetrug, Geldwäsche, Korruption, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz bis hin zum Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen ab.
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