Internationale Liga für Menschenrechte

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Donnerstag, 16. Januar 2020

Berufsverbote-Politik der 1970er/80er Jahre und kein Ende: Ein dunkles, nicht aufgearbeitetes Kapitel bundesdeutscher Geschichte

„Berufsverbote“ hat es in der Bundesrepublik nach offizieller Lesart nie gegeben. Doch auch wer frühere Berufsverbote nicht leugnet, sitzt nicht selten der gängigen Meinung auf: Berufsverbote aus politischen Gründen gehören der Vergangenheit an. Doch es gibt sie immer wieder und auch heute noch. Erinnert sei insoweit an den Realschullehrer und Antifaschisten Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg: Ihm hatte die damalige CDU-Kultusministerin 2004 – trotz Qualifikation – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert. Zur Last gelegt wurde ihm sein linkspolitisch-antifaschistisches Engagement u.a. in der linken Rechtshilfe-Organisation „Rote Hilfe“ und in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“. Deshalb musste er sich durch die Instanzen klagen: 2007 ist das Berufsverbot nach fast vier Jahren in zweiter Instanz endlich für rechtswidrig erklärt und Michael C. daraufhin in den Schuldienst eingestellt worden. Auf gerichtlichem Wege konnte er Schadensersatz als Wiedergutmachung für erlittene Nachteile erzwingen – eine Ausnahme in der Geschichte bundesdeutscher Berufsverbotsfälle. Dennoch ist seine Überwachung durch den „Verfassungsschutz“ 2016 gerichtlich für rechtens und die Weigerung des „Verfassungsschutzes“, seine Akte aus Geheimhaltungsgründen offenzulegen für gerechtfertigt erklärt worden.
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