Internationale Liga für Menschenrechte

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Soziales Menschenrecht auf Wohnen

Die zunehmende Wohnungsnot (wachsende Zahl von Wohnungs- und Obdachlosen, exorbitante Mietsteigerungen, Verdrängung) birgt enorme soziale Sprengkraft. Obdachlosenorganisationen kämpfen seit Jahren gegen die zunehmende Zahl von Menschen ohne Wohnung, darunter immer mehr Jugendliche, Frauen und ganze Familien. Flüchtlingsinitiativen wehren sich, dass viele Geflüchtete und andere Nichtdeutsche mit befristeten Aufenthaltstitel auch in Berlin immer noch keinen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Das rechtliche Fundament für die gesellschaftspolitische Arbeit im Bereich Wohnen ist das soziale Menschenrecht auf angemessene Wohnung für alle an, wie es im Artikel 11 I UN-Sozialpakt von 1966 und Artikel 28 der Berliner Landesverfassung festgeschrieben ist. Bis jetzt werden die Verpflichtungen aus diesen Normen bei uns nicht umgesetzt. Dabei müssen soziale Menschenrechte genauso durchgesetzt werden wie die bürgerlichen Freiheitsrechte:

Den UN-Sozialpakt von 1966 hat die Bundesregierung zwar schon ratifiziert, aber immer noch nicht das dazu gehörende Zusatzprotokoll. Dies wäre Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihr Recht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum notfalls auch vor (internationalen) Gerichten und einer Beschwerde gegen die Bundesregierung beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK) durchsetzen zu können.

Wie viel Zeit soll noch vergehen, bis das Gewicht dieser Rechte anerkannt wird und die daraus erwachsenden Leistungsansprüche vom deutschen Staat endlich umgesetzt werden? Jede und jeder von uns hat das Recht auf bezahlbaren Wohnraum! Politische Abwägungsprozesse haben in existenziellen Fragen immer im Interesse der Menschen und nicht der Wohnungsunternehmen stattzufinden, wenn Deutschland wirklich eine soziale Demokratie sein will.

Beiträge

Montag, 10. Dezember 2018

70 Jahre später: Soziale Menschenrechte endlich durchsetzen! – Gemeinsame Erklärung zum Jubiläum der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Weltweit wird heute, am 10.12.2018, der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vor 70 Jahren gedacht, mit der die internationale Staatengemeinschaft wichtige Lehren aus dem verheerenden Zweiten Weltkrieg gezogen hat. Im Vordergrund stehen dabei die Bürger*innen- und Freiheitsrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit, das Verbot von Folter u.a., die in vielen Ländern der Welt nach wie vor nicht vollständig eingehalten werden. Vergessen werden hierzulande oft die in der gleichen Erklärung verkündeten sozialen Menschenrechte, wie insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit sowie das Recht auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung – zu Unrecht, denn sie sind heute aktueller denn je.
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