Paris, 25. Juli 2025. Der französische Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass Adib Mayaleh, ehemaliger Gouverneur der syrischen Zentralbank, sich nicht auf funktionale Immunität berufen kann. Er war wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschenrechte und Kriegsverbrechen angeklagt. Das Gericht stellte klar, dass internationale Verbrechen nicht durch die Immunität von Staatsbediensteten gedeckt sind, ein wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit.
Gleichzeitig hob das Gericht jedoch den Haftbefehl gegen Bashar al-Assad auf und erkannte seine persönliche Immunität als amtierender Präsident an. Eine politische Aberkennung seiner Legitimität durch Frankreich habe laut Gericht keine rechtlichen Folgen im Völkerrecht.
Zum Originaltext des Statements: FIDH