Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Pressemitteilung der FIDH zu Polen

Dienstag, 24. September 2024

Begrüßung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs über Polens Versäumnis, im Ausland verheiratete gleichgeschlechtliche Paare zu schützen
20/09/2024

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute Polen verurteilt, weil es das Recht auf Achtung des Familienlebens gleichgeschlechtlicher Paare verletzt hat, deren im Ausland geschlossene Ehen nicht anerkannt wurden. Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) begrüßt dieses Urteil und erinnert Polen und alle Mitgliedstaaten des Europarats daran, Diskriminierung zu beenden und sich an europäische Gleichheitsstandards zu halten.

Am 20. September 2024 entschied der Gerichtshof, dass Polen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, da es die Ehen zweier gleichgeschlechtlicher Paare, die im Ausland geheiratet hatten, nicht anerkannte. Polen weigerte sich, diese Ehen zu registrieren, da dies im Widerspruch zur polnischen Rechtsordnung stehe, die nur Ehen zwischen verschiedenen Geschlechtern zulässt.

Das Gericht stellte fest, dass die polnischen Behörden durch die Nichterkennung der Ehen ein rechtliches Vakuum geschaffen haben, das grundlegende Bedürfnisse und Rechte der Paare missachtet. Die Kläger konnten z. B. keine Krankenversicherung für ihre Partner abschließen oder gemeinsame Steuererklärungen abgeben.

Trotz einer Ankündigung von Premierminister Donald Tusk im Dezember 2023, ein Gesetz zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einzuführen, steht Polen weiterhin in der Kritik, die Menschenrechte gleichgeschlechtlicher Paare zu missachten.

Zum Originaltext der Pressemitteilung: https://www.fidh.org/en/region/europe-central-asia/poland/joint-statement-welcoming-european-court-judgement-on-poland-s