Internationale Liga für Menschenrechte

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Pressemitteilung der FIDH zu Italien

Montag, 27. Januar 2025

Das Versäumnis Italiens, den libyschen Verdächtigen an den Internationalen Strafgerichtshof zu übergeben, stellt einen Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Römischen Statut dar

23/01/25

Der leitende lybische Offizier Osema Najim ’Almasri’ Habish ist vom IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in lybischen Gefängnissen angeklagt. Am 19. Januar wurde er in Turin, Italien, verhaftet, jedoch nach zwei Tagen freigelassen und durfte nach Libyen zurückkehren. Nach dem Artikel 89 des Römer Statuts ist Italien verpflichtet, Anträge auf Haft- und Auslieferungsbefehle vonseiten des internationalen Gerichts umzusetzen, wenn es die Vermutung gibt, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Italien hat die Römer Statuten am 18. Juli 1998 unterschrieben.
Die FIDH fordert zunächst eine Erklärung der italienischen Regierung für ihr rechtswidriges Handeln und eine Prüfung der Chefanklägerschaft des IStGH zur Antragstellung auf Feststellung der Nichteinhaltung des Römer Statuts durch Italien, welches an die Versammlung der Mitgliedsstaaten des IStGH überwiesen werden soll.
Seit einiger Zeit ist der IStGH schon mit mehreren Nichteinhaltungen von Haftbefehlen sowie schädigenden Verhaltensweisen verschiedener Länder konfrontiert, wie es zum Beispiel die aktuelle Situation der USA zeigt.

Zum Originaltext der Pressemitteilung: https://www.fidh.org/en/issues/international-justice/international-criminal-court-icc/italy-s-failure-to-surrender-libyan-suspect-to-the-icc-is-a-breach-of