Bangladesch : Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Unvereinbarkeit des Entwurfs der Verordnung über das Verschwindenlassen mit internationalen Standards
Organisationen, darunter die FIDH, betonen die Mängeln des Entwurfs der Verordnung über das Verschwindenlassen der Übergangsregierung von Bangladesch. Laut den Organisationen wäre es logisch, dass ein Gesetz von solcher Tragweite nach einer Konsultation sowohl mit den Familien der Opfer als auch mit Expert:Innen ausgearbeitet wird. Es ist außerdem notwendig, dass alle Täter:Innen des Verschwindenlassens unabhängig von ihrem Status zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies ist in der aktuellen Fassung des Verordnungsentwurfs nicht der Fall und steht somit im Widerspruch zum Römischen Statut. Die Verordnung muss auch unabhängige Untersuchungen zu allen Fällen von Verschwindenlassen ermöglichen. Zudem muss sie die Todesstrafe als mögliche Sanktion ausschließen. Diese Strafe verstößt sowohl gegen das verfassungsmäßige Recht auf Leben als auch gegen das Völkerrecht. Schließlich sollte die Verordnung Abwesenheitsurteile nicht zulassen, da sie das Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigen.
Zum Originaltext der Pressemitteilung : https://www.fidh.org/en/region/asia/bangladesh/bangladesh-the-interim-government-must-ensure-the-ordinance-on