Internationale Liga für Menschenrechte

Internetpräsenz der Internationalen Liga für Menschenrechte

Dienstag, 20. Juni 2017

Aufruf „Hamburg ist unsere Stadt“ geht an den Start – G20-Gipfel darf Grundrechte nicht außer Kraft setzen!

Seit geraumer Zeit können wir in Hamburg erleben, dass die Stadt immer mehr zur grundrechtsfreien Zone wird. Der Hamburger Senat hat sich mit dem G20-Gipfel immense Probleme in die Stadt geholt und löst sie auf Kosten der Grundrechte. Um das zu rechtfertigen, wird täglich öffentlichkeitswirksam vor den Gefahren durch angeblich etwa 8.000 gewaltbereite Protestierende gewarnt. Einen unrühmlichen Höhepunkt dieser Entwicklung stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen dar – eine Bestätigung der zuvor bereits kursierenden, aber von Seiten der Polizei zunächst dementierten „blauen Zone“. Und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird.
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Freitag, 9. Juni 2017

Bundesregierung will schwere Grundrechtseingriffe im Eilverfahren durch die Hintertür einführen

Kurz vor Ende der Legislaturperiode will die Große Koalition in einem handstreichartigen Verfahren noch die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) in die Strafprozessordnung einführen. Beide Maßnahmen stellen schwerste Grundrechtseingriffe dar, die in den vergangenen Jahren nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch das Bundesverfassungsgericht intensiv beschäftigt haben.
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Donnerstag, 20. April 2017

Kein Ausnahmezustand in Hamburg während des G20-Gipfels!

Mit einem Offenen Brief wenden sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen an die Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie befürchten, dass die Stadt Hamburg anlässlich des G20-Gipfeltreffens Anfang Juli 2017 in einen Ausnahmezustand versetzt wird. In einer Demokratie darf weder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt, noch die Bewegungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen massiv eingeschränkt werden.
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Dienstag, 18. April 2017

Internationale Liga für Menschenrechte befürchtet autokratisches Herrschafts­system in der Türkei mit katastrophalen Folgen für die Menschenrechte

Am 16. April 2017 ist in einem Verfassungsreferendum in der Türkei über ein Präsidialsy­stem abgestimmt worden, das die geltende parlamentarische Republikform ablöst. Eine Mehrheit von 51,4 % hat nach Angaben der Wahlkommission für das Präsidialsystem votiert – gegen alle Kritik von Bürger- und Menschenrechtsgruppen in der Türkei und aus dem Ausland. Die damit beschlossenen Änderungen der Verfassung führen zu einer Staatsform, die nicht mehr den Anforderungen an ein demokratisch verfasstes Staatswesen entspricht. Die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt zum einen die menschenrechtswidrigen Umstände, unter denen die Volksabstimmung stattgefunden hat, zum anderen die nun beschlossene Demontage der Demokratie durch ein autokratisches Herrschaftssystem und durch eine weitgehende Aufhebung der Gewaltenteilung.
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Mittwoch, 22. März 2017

Bürgerrechtsorganisationen kritisieren Gesetzentwurf: „Kein Sondergesetz für Polizeibeamte“

Am 22. März 2017 soll der Gesetzentwurf § 114 StGB-E zur ›Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften‹ im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Fünf Anwalts- und Bürgerrechtsvereinigungen üben in einer gemeinsamen Stellungnahme scharfe Kritik an dem Gesetzesentwurf und wenden sich damit an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages: „Kein Sondergesetz für Polizeibeamte – Stimmen Sie mit Nein“, heißt es in dem gemeinsamen Appell.
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Freitag, 10. März 2017

Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die Bundesregierung, sich umgehend für die Beendigung der Hinrichtung Jugendlicher im Iran einzusetzen!

Aktuell droht Zeinab Sekaanvand Lokran, einer 22-jährigen Frau, die Hinrichtung. Sie wurde im Alter von 17 Jahren festgenommen und beschuldigt, ihren Ehemann umgebracht zu haben. Sie “gestand”, nachdem sie von Polizeiagenten gefoltert worden war. Obwohl sie dieses Geständnis später widerrief, diente es weiter als Grundlage für ihr Todesurteil. Berichten zufolge, lehnte der oberste Gerichtshof im Iran kürzlich ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab, zudem erteilte der Leiter der Justiz die erforderliche Genehmigung für ihre Hinrichtung. Die iranischen Behörden haben sich bisher nicht zu den erwähnten Berichten geäußert.
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Dienstag, 17. Januar 2017

Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt Bedenken von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen

Das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die NPD ist gescheitert – bereits zum zweiten Mal. Schon zu Beginn des Verfahrens waren die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages zumindest offen. Damals hatten die Internationale Liga für Men­schen­rechte und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen erhebliche verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken formuliert, insbesondere müsse die NPD auch das reale Potential für eine unmittelbare Gefahr für Demokratie und Verfas­sung haben, um verboten werden zu können. Und sie hatten darauf hingewiesen, dass ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NPD nicht erset­zen kann.
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Freitag, 16. Dezember 2016

Internationale Liga für Menschenrechte zum Tod des Publizisten Eckart Spoo

Mit großer Betroffenheit haben wir vom Tod des Publizisten Eckart Spoo erfahren, der am Donnerstag, 15. Dezember, vier Tage vor seinem 80. Geburtstag, in Berlin gestorben ist. Der Vorstand und die Mitglieder der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. trauern um den Verlust ihres Mitglieds und Mitstreiters für Menschenrechte und Frieden. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten in diesen Tagen zu allererst seiner Frau und seiner Familie.
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Mittwoch, 16. November 2016

Festakt zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaillen 2016 an SOS Méditerranée e.V. und den Dokumentarfotografen Kai Wiedenhöfer

Auszeichnung für Aufklärer und Lebensretter: Geflüchtete brauchen menschenrechtlichen Schutz und Hilfe. Die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. verleiht in diesem Jahr die Carl-von-Ossietzky-Medaillen 2016 an: SOS Méditerranée e.V., zivile Organisation zur Rettung Schiffbrüchiger im Mittelmeer und an den Dokumentarfotografen Kai Wiedenhöfer (Berlin) für ihre Zivilcourage und ihren tatkräftigen Einsatz für die Verwirklichung der Menschenrechte sowie für die Aufklärung über Ursachen von Flucht und Migration.
Programm der Verleihungsfeier (pdf)
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